Jtand. fremde. wildfang, gnflfreiheit. 399
1f,0 fol. aufgefüihrt, zum beweis, daß ilas fal. gefetz dieAlamannen und Baiern feindlich behandelte. *)
3. jiocIi größere ungunlt traf, und bis in weit fpä'lereZeiten, eingewanderte fremde in einzelnen landliriehen;lie gerietlien, wenn /ich ihr aufenllialt über jnhr undtag verlängerte, dadurdi in Unfreiheit. Anne, umher-ltreifende leute, die 1ich in ihrer heimalli nicht erhallenkonnten, ließen lieh nothgedrungen in der fremde nie-der; für wohlhabende fremdiiuge war kein grund vor-handen, fo lange zu verweilen. Unter (Jen altellen ge-l'etzen finde ich über einwandernde nur im falifchen eineVerfügung, welche jenen grundfatz nicht aufilellt, fon-dern lie, nach verllrich der zeit, zu den einwuhnemrechnet: li quis vero admigravit et ei aliquis infra XIInie nies nullus teltalus fuerit , ubi admigravit fecurus(? frei) licut alii vicini conlillat. lex fal. 43, % Möglichaber ift, daß in andern deulfchen gegenden fchou imaltertlnun für fremde, die lieh zu einheimifchen hörigengefeilten, wildfangsrecht gegolten hat; die f. 327 ange-führten urk. gehen freilich nicht hoch hinauf. Ich holehier aus VVebner (ed. Schiller 5 l 2 b ) die formel nach,mit welcher mau lieh des herkommeuden manns, nach-dem er jahr und tag, olßie nachfolgenden herrn, imlande'gehault halte, bemächtigte; der bültel kommt u.Ipricht: ich nehme euch im nainen luder gn. herl’chaftzum wildfang und begehre von euch den faheguhlen.Heide rechtsregeln, die luft macht eigen, die lult machtfrei, drücken in fofern dalfelhe aus, als lie dem arikömm-liug das recht der leute bewilligen, unter die er (ichniederläßt. Daß durch niederlaßung unter freie jemalsknechllchaft entfprungen fei, bezweifle ich.
4. gajljreundfehaft für durchreifende fremde war durchlitte und lelbtt gefelze geheiligt, quicunque hofpiti ve-
*) bemerkeuswerth ifr, wie noch fpät ins raittelalter hinunterauf die perloulicheu rechte Her dämme geleheu wurde. nach ei-nem iandgerichtsbriei' von 1155 (bei Wegelin, beil. 189) mutteder nürnberger laudrichter flehen, wenn er einen Franken inaberacht thuu wollte, auf franlajchem erdreich, jenleit der brücke,die bei Fürth über das Walter geht, auf der ftraße gen der Neuen-ftadt; war es ein Schwabe, auf j'chwäbifehern, erdreich, jenfeit derbrücke genannt zum dein, auf der ftraße gen .Onolzbach; wares ein Baier, auf bairifehem, vor dem fraueuthor zu Nürnberg;ein Sachte, vor dem thiergartenthor auf der ftraße nach Er-langen.