gerilht. gottesiirtheil. yil
Wiederholung halle ein Itels 'tiiiheilvoller erfolg nolli-weudig den glauben aa ihre rechUnähigkeit verlilgealimlit n *), weicher eben durch die phautafie genährt•and fot Igeplluuzt wurde; wer lieh fchuldig fühlte, be-kannte lieber, als. dalf er eine, geiaht* behänden halle,•aus welcher ihn der Itimme feines gewiileas nach keinehöhere macht geröttet haben würde. Sodann finden wirfchou in den meiden älteileu gefelzen die anwendbarkeitdielet* gattung. Von gottesurtheilen auf unfreie einge-IrhränkL, grade wie gewillt: harte lirafen nie an Ireieuvollzogen Wurden; -Freie reinigten iicli durch eid undtidesbelfer , 'Unfreie denen ein folcher beweis verfügtoder erfchwerl war (oben f. 8fil)> giengeu zum goties-gerichl. Unfreie lind unbellreitbar, noch in lpälererz.eit, uufrliuldige opfer diefer rechlslitte geworden, daaber freie mäuner überhaupt leicht an die fchuld undVerworfenheit der knechte glaubten, konnte der au.sgangder prüfuug nicht f^bald argwöhn erregen. **) Das glei-che gilL von männern, die keine eideshelfer, von freuten,die keine kämpfer für lieh finden konnten und erklärt,\vie viele hexen, die fall alle aus der ärmtieu und nie-driglten volkscla/fe waren, zur waflerprobe verurlheiltwurden. Ohnehin beugte den an harte behandlung undfchirnpf gewöhnten knecht der üble erfolg nicht all zutief nieder; feine verbrannte band war bald wieder ge-heilt und fein lierr halte die bulle für das erwiefeneverbrechen zu zahlen. Todesgefahr entfprang nur dann,wenn auf dem verbrechen, das durch die prüfuug er-wiefen wurde, lodesltrafe Hand. In der ällellen heid-nifchen zeit müllen gleichwohl auch freie und felbftedele niänner dielen goltesuitheilen unterworfen gewe-feu fein, darauf weil! die fage hin, die in ihnen nichtsknechtifches fiudet und noch das lalifche gefetz entbin-det nur edele, nicht freie, von ihnen (oben f. 861.)
Nunmehr find die einzelnen arten darzuftellen.
*) man miifie den Germanen eine wahrhaft vieliifche dumm-heit Zutrauen, wenn fie diele proben, die nur auf eine weileansfalleu konnten, oft mit augefchen und doch nicht den glauben,an ihre Wahrhaftigkeit verloren hätten. Kogge p. 106.
**) bei unfreien, für die ihr herr nicht fchwüren wollte,diente der liets verurtlieilende ausfprueh der gottesgerichte nurzur befe/tigung ihres anfehetis; denn gegen folche leute war je-desmal auch der allerltärkfte verdacht vorhaudeu, Kogge p. 201-