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Praktische Anweisung zur Baukunst schiffbarer Canäle, wie solche zu entwerfen, mit allen dabey vorkommenden Werken anzurichten, zu erbauen, und die Anschläge davon zu verfertigen sind : wobei besonders der französische Canal von Languedoc und dessen vorzügliche Werke als Muster so aufgestellt, wie sie der Herr de la Lande beschrieben / von Johann Ludewig Hogrewe ...
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TaLXVIII.

SechszehnLer Abschnitt.

Von den Werften und Landhafen.

§. 2i r.

§)er Nutzen eines schiffbaren Canals beschränkt stch nicht bloß auf die PrS'vinzen, durch welche er seinen Lauf nimmt, oder die an selbigen belegene Städ^'Viele ansehnliche Arter und Distrikte, welche minder oder mehr davon entfe^stnd, können vom Ganzen, oder doch von einem Theil Gebrauch machen,ihre Erzeugnisse wohlfeiler, als auf der Axe, an ihre Bestimmung zu bringtoder ihre Bedürfnisse stch zu verschaffen. Da nun dadurch der Betrieb und ^Aufnahme des Commerziumö befördert wird, so ist es auch billig, hiezu abseidder Herrschaft oder der Eigenthümer des Canals beyzutragen, und solcheLichtungen zu treffen, daß die Veränderung der Frachtgefäße, an schicklich^Orten nnd mit aller Ordnung und Bequemlichkeit vorgenommen werden kött«^Es müffen also an solchen Stellen, Ausladungsplätze, Kayen oder Werfte a^gelegt werden, wo die Schiffe ganz nahe ans Ufer anlegen, und die V?ag^stch solchen nähern können, ohne daß von beiden, die Eanalufer Gefahr laustebeschädigt zu werden: wie solches sehr oft geschiehet, wo diese Plätze fehlen-

Wenn es die Umstände erlauben, so legt man einen dergleichen Ä«sla'dungsplatz, als hier Tab. XVIII. Fig. an der Seite des Canals an, w§ ^eigentliche Ziehpfad nicht hergeht, damit durch das Aus - oder Einlade«, ^Schiffahrt nicht gehindert und aufgehalten werde, -b L ist die Vorfetzrna«^die vom Boden des Canals mit etwa ^ Fuß Anlauf, zwey Fuß höher, als