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Praktische Anweisung zur Baukunst schiffbarer Canäle, wie solche zu entwerfen, mit allen dabey vorkommenden Werken anzurichten, zu erbauen, und die Anschläge davon zu verfertigen sind : wobei besonders der französische Canal von Languedoc und dessen vorzügliche Werke als Muster so aufgestellt, wie sie der Herr de la Lande beschrieben / von Johann Ludewig Hogrewe ...
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ZZs Siebenzehnter Abschnitt.

Tob. III. Eigemhum des Canals selbst werden müssen, und daß dessen Grenzen an beide»Seiten so weit auszudehnen, daß es außer der Macht und dem Rechte derNachbaren ist, in dem Bezirke des Canals, irgend etwas vorzunehmen,demselben zum Schaden gereichet. Da nnn die Ziehyfade und Bcrrnen ^e-sentliche Theile des Canals sind, so müssen solche allerdings in die Grenze»des Canals eingeschlossen werden, und selbst sollte noch an jeder Seite 6 ^8 Fuß Raum bleiben, der zum Canal gehörte, und weun es nöthig, durcheine Befriedigung oder durch Grenzpsähle bezeichnet werden. So würde z.bey den Prostleu Fig. 2. und g. Täb. III., wo i ll 76 und 7g FustRuthen zur Breite angenommen werden können. Bey Fig. 6. würde d»Grenze zwischen w und 0, so wie bey Fig. 7. zwischen I o, einzuschließen s»?»'Bey tics in dem Boden oder in dem Abhang der Anhöhe eingeschnitteNr»Cauälen, giebt die obere TAeite, als Fig. g. m 0; Fig. 9. s n; Fig. 10. ioder 1 k; und Fig. n. m Ir, und allenfalls an beiden Seiten noch etlicheFuß mehr die Grenze und Breite des Canals, die jedesmal vorn Profilzunehmen oder nach der TiefAzu berechnen ist. Alle diese Breiten sucht, rN»»jedoch, wo es angeht, aus ganze, halbe oder höchstens ^Ruthen sestzuseß^mnr stch die Berechnung des Flächeninhalts zu erleichtern.

Aber es entstehet hieben noch eine andere und- sehr wichtige Frage: »el^lich, wie es mit dem Boden zu halten, der an beiden Seiten, außer denw^besagten Grenzen des Canals, mit der ausgegrabenen Erde überschüttet: w^sDie Entscheidung dieser Frage hängt von vielen Umständen,, und besondersder Beschaffenheit der ausgegrabenen Erde ab. Ist diese, wenn ste geeb»^und in Ordnung gebracht, der Cultur fähig, so kann vielleicht der Eigenthirr»^Mit einer geringen Entschädigung abgefunden werden. Ist aber der

schlecht, so wird er gewiß darauf dringe», daß ihm derselbe auf eben dem Ü"'

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wie das Übrige bezahlt werde. Bey tief eingeschnittenen Canälen ist bi^gewiß ein sehr wichtiger Punkt, und wir sehen in der Tafel §. 222., daß ^einer Tiefe von Zo Fuß die mittlere Breite i5», eigentlich die obere

r.54 Fuß, und die Ausgrabung des Prostlö 2932^ Fuß ist. Wollte

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solclte auch 16 Fuß hoch aufschütten, so würde doch an jeder Seite einv'on 120 Fuß nöthig seyn. Die ganze anzukaufende Breite würde 2.5

Ritter