Einrichtung der Canalarbcit. ZZZ
chm besonders die Ansmeffung der.Verdinge obliegt, so muß er sch ganz gc-lvis'enhaft dabey betragen, und sich in diesem Punkt, das völlige Vertrauen derÄrbeitcr zn erwerben suchen.
Nach geendigker Tagesarbeit jsehet er bchin, daß die Insrnmentalien ge-hörigen Orts abgeliefert, und daß die schadhaften sofort mit guten vertauscht'wer-den ; nimmt den täglichen Rapport von den Aufsehern an, .begräbt chch mitihnen znm Offner, giebt von denen sch etwa ereigneten Vorfällen Nachricht,Und vernimmt, ob etwas Besonderes befohlen wird. Bey diefem täglichen Rap-port an den Offner überreicht er ihm das Verzeichnis der aus dem Magazinempfangenen Materialien, meldet zugleich, was er auf den folgenden Tag benöthigtsey, und erbittet sch darüber die Anweisung an den Materialien- Schreiber.
Die Condncteurs, die beym Schleusen- oder andern Baue angeseilt find,führen über die Handwerker und Tagelöhner, so wie die beym Ausgraben desKanals, über die Arbeiter eine wöchentliche Hauptrolle, nach den hier folgendenSchematis, und überreichen solche ihren vorgesetzten Ofscieren, welche die Be-zahlung anwehen.
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der bey dem Bau der Schleuse Nro. I., vom isen bis den 6tcn Mao,angeseilten Handwerker und Tagelöhner.
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