Neunzehnter Abschnitt.
Jährliche Unterhaltung Des Canals.
^ 247.
9tlle Gebäude und jedes andere Werk, was von Menschenhänden aufgefülltund verfertiget wird, muß auch durch selbige in gutem und brauchbarem Stand*rrhalten werden, wenn es nicht mit der Zeit verfallen, und alle daraus oc^wandte Kosten verloren gehen sollen. Nur zu oft wird dieses sehr vernachläfßgbund endlich so vergessen, daß man kaum die Spuren von den ersten Anlagtmehr erkennen, nnd ste nur mit vieler Mühe aufstnden kann. Bey jedem VvMvon dieser Art, sollte man gleich nach besten Vollendung, auch auf seine Erhaltungdeisten, wie solches unter beständiger Aufstchk geschehen könne, festsetzen, und ^'Mittel dazu anzuweisen oder anszustnden suchen. Auch der am besten und solid*'sten angelegte und erbancte schiffbare Cttnal, ist wegen seiner Lage, unendlich^Anfällen ausgesetzt, die einer schleunigen und anhaltenden Hülfe -bedürfen.
So wie der Callal, nach der Beschaffenheit der Gegend, in feiner AnlagtMinder oder mehr künstlich und kostspielig ist, in fast eben dem Verhältnißden die jährlichen llnLerhältulrg'Sköstelt' 'größer oder geringer seyn. Schwcrlst?wird man hierüber etwas Gewisses bestimmen, aber doch im Allgemein^^'N'isehen iS und 2^ pro Cent der Erbauungükosten, dafür annehmen könncru
§- 248 -
Der Gehalt der zur beständigen Aufsteht Bestellten, ist, wie §. 2ZZ.angegeben, hierunter nicht begriffen. Wir wollen annehmen, es wären iZ Sch^senmcister unumgänglich auf dem ganzen Canal von 10,000 Ruthen lang lwch'ä?