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gestattet, wie aus den vieljäbrigen Erfahrungen in Dänemark hervorgellt. Die Preise der geschwefelten Sicherheitszündhölzchensind nicht höher als die der frühem mit gelbem Phosphor, undauch die paraffinirten stellen sich nicht gerade erheblich theurer.Aus allen diesen Gründen hat die Mehrzahl der Fabrikantendie Ueberzeugung erlangt, dass die ausschliessliche Gestattungder Sicherheitshölzchen für ihren Industriezweig, beziehungsweisefür die Arbeiter ein Glück wäre, und dass auch das Publikumbei strengem Handhaben des Verbotes anderer Zündholzartensich sehr rasch an die neuen Streichhölzchen gewöhnen würde,wie dies auch in andern Ländern geschehen. Abweichende An-sichten dürften theilweise auf die Verlockung zurückzuführen sein,die z. B. in der Aussicht auf einen sehr rentablen Schmuggelgelegen ist, zum Theil aber auch in misslungenen Ver-suchen einzelner Fabrikanten, im schlechten Ausfall einzelnerspecieller Fabrikate. Wir erinnern namentlich an die so oft ver-wünschten vielgestaltigen Apparate zur Aufnahme der Streich-flächeu (Zündholzsteine etc.), an die schlechten, abbröckelndenAnstriche, die schliesslich keine Entzündung des Hölzchens mehrbewirken. Die Ursache liegt aber nicht in der Unkenntniss oderunrichtigen Mischung der die Entzündung bewirkenden Stoffe,sondern ausschliesslich in der unrichtigen Wahl der Bindemittel(des Gummi, Dextrin, Leim etc.) und deren unzweckmässigerMischung. Das Bichtige herauszufinden, ist auch der Nicht-chemiker nach einigen Versuchen befähigt.
Wenn Sie in Ihrer vierten Frage eine Ansichtsäusserungvon uns verlangen, welche Massregeln zum Schutze derArbeiter und des Publikums getroffen werden sollten, sokönnen wir uns ziemlich kurz fassen, da sich die Aufgabe sehrvereinfacht, wenn Sicherheitshölzchen fabricirt werden dürfen.Das Regulativ vom 25. Mai 1880, betreffend Einrichtung undBetrieb von Fabriken, welche Zündhölzchen mit explosiven Be-standteilen hersteilen, ist ja hauptsächlich den Erfahrungenangepasst, die man bei der Fabrikation von Sicherbeitszündhölz-chen machte, und es wird auch fernerhin seine Anwendung findenmüssen. Wünschbar wäre nur, dass die Ueberwachung auchder kleinsten Etablissemente für Zündholzindustrie (von eigent-licher Hausindustrie kann ja nach den Bestimmungen des Regu-