Der Prioritiitsstreit zwischen Newton und Leilmiz bis April 1712. 275
Fatio, mit Huygens geführt habe, falls er zur Veröffentlichung ge-lange, als Zeugniss dienen. Dann heisst es weiter 1 ): „Das freilicherkenne ich an, dass Xewton der erste und um mehrere Jahre ältesteErfinder dieses Calcüls war, denn dazu nöthigt mich die Augensehein-lichkeit der Dinge. Oh Leilmiz, der zweite Erfinder, etwas von jenementlehnt hat, darüber sollen lieber andere als ich ihr Urtheil abgeben,denen Einsicht in die Briefe und sonstige Handschriften Newtonsgestattet wird. Niemanden, der durchstudiert, was ich selbst anDokumenten aufgerollt habe, wird das Schweigen des allzubeschei-denen Newton oder Leibnizens vordringliche Geschäftigkeit täuschen.“
W ir machen dazu drei Bemerkungen. Erstens Fatio schickteseine Streitschrift nicht an Leilmiz. Zweitens dieselbe erschien unterausdrücklicher und ausgesprochener Genehmigung des stellvertretendenVorsitzenden der Loyal Society. Drittens Fatio hatten PapiereXewton’s Vorgelegen, was ohne dessen Einwilligung kaum denkbar ist.
Was für Papiere und Briefschaften das gewesen sein mögen, lässtsich mit voller Bestimmtheit nicht behaupten, vielleicht solche, diegleichfalls im Jahre 1099 im Drucke erschienen. Wir wissen, dass1093 der zweite Band von Wallis ’ Werken erschienen war und inihm ein Bericht Uber die späteren Briefe Xewton’s an W allis (S. 241— 244). Im Jahre 1099 liess Letzterer den dritten Band seinerWerke folgen, und in ihm war der erste und zweite Brief Newtonsan Leilmiz und die Antwort Leibnizens zu lesen. Diese Papierekönnte allenfalls Fatio auch ohne Xewton’s Wissen in derDruckerei gesehen haben.
Zwischen dem Entwürfe von Leibnizens Antwort auf den zweitenBrief Xewton’s vom 24. October 1070 und dem Abdrucke dieser Ant-wort im 111. Bande von Wallis ’ Werken besteht ein merkwürdigerUnterschied, den wir hier hervorzuheben haben. Wir sagten (S. 178),dass Oldenburg den Brief vom 24. October 1070 erst unter dem2. Alai 1077 an Leibniz abgehen liess, dass dieser alsdann (S. 180)den Brief an dem Tage, an welchem er ihn enthielt, noch beantwortete.Unsere Quelle war der Abdruck des Entwurfes 2 ). Da der Entwurfunter dem Leibnizischen Nachlasse in der Königlichen öffentlichenBibliothek in Hannover aufbewahrt wird, so Hessen wir uns, um
') Commerc. epistol. pag. 108 und 224: Xeutonum tarnen jirinntm ae jduribusannis retustissimum hu jus calculi inrentorem ipsa rerum eridentia coactus agnosco:a qno utrum quicquam mutuatus sit Leihnitius secuntlus ejus inventor malo eorumquam nteum sit Judicium quibus eisae fiter int Xewtoni litterae aliique ejusdemmanuscripti Codices. Xeque modestioris Xewtoni sitentium, aut prona Leibnitiisedulitas, ineentionem hujus calculi sibi passim tribuentis, ullis imponet, qui eapertractarerint, quae ipse evolri, instrumenta. *) Leilmiz I, lü4.