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Ueber Verbauung der Wildbäche in Gebirgs-Ländern, vorzüglich in der Provinz Tirol, und Vorarlberg : zum Gebrauche für Bau- und Forstbeamte, Obrigkeiten, Seelsorger, und Gemeinds-Vorstände / von Joseph Duile
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151
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An welchen Stellen die Anlage der einfachen Vor-gründe genügen könne, und an welchen der Bau dexPilotage-Vorgründe eintreten müsse, muß bey dernicht zu bestimmen möglichen Verschiedenheit der Um-stände lediglich nur dem gesunden Urtheile des Inge-nieurs überlassen werden.

Eben so wenig laßt sich von der Breite der Vor-gründe ein bestimmtes Maß angeben, jedoch derGrundsatz aufstellen, daß dieselben um so breiter an-gelegt werden müssen, auf eine je größere Tiefe sichdaö Wasser der Wildbache einzngraben vermag, undje mehr man Ursache hat, für die erhöhte Sicherheitder Uferbauten Sorge zu tragen.

Da aber an Wildbachen sowohl, als an Flüssen,welche viel Schotter treiben, und ihre Wasserstaudeso bedeutend wechseln, wie in Gebirgs-Landern fastdurchaus, die Faschinen von dem Gesteine baldabgenagt, ihrer Löschung beraubt, einzeln verfloßt,kurz, zerstört werden; so möchte ich an großen Wild-bachen, und an den ihnen ähnlichen reißenden Flüssen,und Strömen in GebirgS-Ländern überhaupt Faschinen-banten weder als Uferbauwcrke, noch als Vorgründe,und nur in außerordentlichen Fallen als Interims-Bauten anrathen. Die Faschinen sind auch öftersschwer zu erhalten, und gefährden die Forstwirthschaftbedeutend; dagegen ist gewöhnlich in solchen Gegen-den kein Mangel an Bruchsteinen, und an tauglichemHolze, woraus weit solidere Werke aufgeführt werdenkönnen.