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de diefs geschehen möge. Aber von diesem Flusse, noch von dessen verschiedenenMündungen in die südersee, exisLiren bis jetzt keine genaue hydrotechnische Karten.Aus der Richtung des alten Rheines, als er längs Huisen strömte, und der damaligenYsselmündung, der Breite des Ysselbcttes, den alten Reichweiten, aus der ehemaligenFestsetzung-, bey welcher die Yssel die hälfte von der wassermenge des rannerdenschcn-canals abfiihren sollte (*), scheint hervorzugehen: dafs man dieser Yssel noch gegen-wärtig ein gröfseres Volumen Wasser zuführen könne. Freylich getrauen wir unsnicht, diese Festsetzung für einen sichern Beweis auszugeben. Aber die erfolgte Er-höhung der neuen Ysselmündung beweist es: dafs das vermögen der Yssel, auch inden letzten zciteu, abgenommen habe: denn, wäre die wassermenge nicht verringertworden, so hätte das Bett der Mündung nicht höher werden können, da es seine,durch Kunstmittel bestimmte Breite hat. Und doch zeigen ihre Erhöhung die Tiefen-messungen von 1782, 1787, 17QO, 1794, 1796 und 1792» Wollte man aber be-haupten: dafs der Yssel nicht mehr wasser, als sie jetzt empfängt, zugeführt werdendürfe, so ist es doch unleugbar: dafs die bisherigen Untersuchungen, welche von die-sem Flusse angestellt seyn mögen, nicht von der Art sind, um für einen Beweis einersolchen Voraussetzung zu gelten. Diese mufsten aber defswegen unterbleiben, weildie Provinz over-yssel sich so lange von aller rheilnahme an die Verbesserung derFlüsse lolssagte, bis sie von dem guten Effect der correctionsmitel überzeugt seynwürde.
Erwägt man nun die Abnahme der mittlern Tiefe in der Neuenmündung, und dafsdie Nachrichten der ueberschwemmungen (s. gi.bis 128. lte a. I.b.), von wenigen Deich-briiehen längs der yssel sprechen, wo doch deren Mündungen in die südersee sehr mangel-haft sind, und ihr Bett selbst wesentliche Verbesserungen bedarf; so scheint cs, dafs dieBonificirung des Niederrlieins , eine Verstärkung des ysselstromes erheische. Der (t.15.) roth illuminirte Ansatz an dem Schöpfwerke, dürfte diesem zwecke entsprechen;und dann wären noch wohl die westervoortschen Fahrdämme, nach der Conventionvon 1771, zu schlichten. Aber dieses ganze Raisonnement ist keinesweges genug,thuend. W T enn es diefs seyn sollte, so müfste es auf genaue Karten des ganzen ys-selflusses gegründet seyn, die nicht existiren: denn dieser rlufs wurde ehemals ledig-lich durch rarticuliers, nach dem wasserrechte (**), bearbeitet. Es könnte also wohl
(*) Niemve Jaarboecken pag. 871 ,
(”) Nach dem oeldersclien wasserrechte, soll eine Kribbe nicht weiter, als 1/3 Ser rlufsbreite ia denStrom gehen. So dafs die waal nur eine Breite von 60 , die Maas von 20 , und die Yssel von Io Ruthenbehielte. Wo die Flüsse diese weite nicht haben, da sollen keine xribben angelegt weiden; ausge-nommen, vor Schaardeiclie und Festungswerken: Reglement op bet xribben Art. 3i, Wenn mansich einige Bekanntschaft von den: i.ocal erworben hat; so wird man bald überzeugt, dafs dieses ite-
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