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Bericht des schweiz. Bundesrathes an die h. Bundesversammlung betreffend I. die Beiträge des Bundes an die Kantone Uri, Schwyz und Wallis für Erstellung der Furka-, Oberalp- und Axenstrasse; II. den Beitrag des Bundes an den Kanton Graubünden für das projektirte bündnerische Strassennez; III. die finanziellen Verhältnisse der Eidgenossenschaft :
(Vom 26. Juni 1861)
Entstehung
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Diese sämmtlichen Fragen sind im Expertenberichte ausführlich er-örtert und auch am Schlüsse desselben (Seite 78) ziemlich bestimmt be-antwortet. Wir werden uns daher mit den bezüglichen Details nichtweiter beschäftigen, sondern vorzugsweise die für die Subsidienbewilligungmaßgebenden Momente hervorheben, und, soweit es zur Begründung un-serer Schlußanträge nothwendig erscheint, näher beleuchten.

Da unter den oben aufgezählten Straßen auch solche figuriren,welche bereits schon erstellt sind, wie die Prättigauerstraße, so haben dieHerren Experten in ihrem Berichte in erster Linie die vorhandenenStraßen behandelt, welche zusammen eine Gesammtlänge von 93,65Schweizerstunden repräsentiren. Das Nez der bestehenden Straßen ist inder dem Berichte als Beilage Nr. 2 beigefügten Uebersichtskarte derStraßen des Kantons Graubünden dargestellt und über deren Längen undBreiten, Maximalgesälle, die Höhe der wesentlichsten Punkte, die Bau-kosten und Baujahre nebst verschiedenen andern wichtigen Aufschlüssen,sind in der hierüber angefertigten Tabelle (Expertenbericht Beilage Nr. 6)alle nöthigen Angaben enthalten. Auch haben die Experten die einzelnenStraßen, nämlich über den Splügen , den Bernhardin , den Julier , diePrättigäu-Straße, die Straßen von Reichenau nach Dissentis, von Silva-plana nach Ardez , den Berninapaß vom schwarzen See bis Poschiavo und die Straße Tiefenkasten-Bergün speziell behandelt (Seite 615 desBerichts) und ihr Urtheil dahin abgegeben, daß sie dieselben im Allge-meinen hinsichtlich ihrer Konstruktion und Unterhaltung als ausgezeichnetbefunden haben.

An die Beschreibung der bestehenden bündnerischen Straßen knüpfendie Experten auch einen kurzen Bericht über die anschließenden oder längsder Gränze sich hinziehenden lombardischen und österreichischen Straßen(Seite 1528 des Berichts).

Indem wir hinsichtlich der über diese Straßen gegebenen, zum Theilsehr interessanten Ausschlüsse auf den Bericht verweisen, gehen wir zurBeurtheilung der projektirten Straßen selbst über.

Nach den, im Expertenberichte gegebenen Erläuterungen zerfallen dievon Graubündsn projektirten Straßen in drei Kategorien, nämlich:

I. solche, welche vom Staat gebaut werden;

II. die mit einem Staatsbeitrage von den betheiligten Gemein-

den erstellt werden sollen und

III. die Lokalstraßen, d. h. die Verbindungslinien der Dörfer untereinander.

Leztere Kategorie ist aus dem bereits oben angegebenen Grunde auchvon den Experten außer Betracht gelassen und nur der Vollständigkeitwegen in der aus Seite 30 des Berichtes ausgestelltenAllgemeinenUebersicht der projektirten Straßen" angeführt worden.