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Die rechtufrige Seebahn mit ihren verschiedenen Traces und deren Bedeutung für Zürichs Entwicklung / bearbeitet von A. Bürkli-Ziegler
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dienen die öffentlichen Interessen der Ortschaften, deren Verkehr undEntwicklungsfähigkeit in vollstem Maße den Schutz der Staats-behörden gegen Schädigungen, welche ohne dringende Gründe,oder gar nur im Interesse einer Kostenersparniß beabsichtigtwerden.

Es liegen den Eisenbahnen in dieser Richtung Verpflichtungenob, denen sie sich nicht entziehen dürfen, und deren Erfüllung sieuicht an die Bezahlung eines Lösegcldes seitens der betroffenenGegend knüpfen können. Diese Verpflichtungen sind naturgemäßmit größern Opfern verbunden bei größern Ortschaften, ja sieführen hier thcilweise zu ganz besondern Grundsätzen für die Bahn-anlage; als Gegcnwerth gewähren aber gerade diese größern Ort-schaften der Bahn einen um so größern Verkehr, damit eineentsprechend größere Einnahme an den Taxen, und darum fallendenn auch jene Kosten unter die gewöhnlichen Anlagekostcn, denensich eine Unternehmung unterziehen muß.

Wie eine rcchtufrige Scebahn sich der aus dem großen Ver-kehre Zürichs entstehenden Einnahmen nicht begeben würde, kannsie sich anderseits den durch Rücksichtnahme auf diesen Verkehrveranlaßten Ausgaben nicht entziehen oder gar versuchen, solchedem Orte aufzubürden, welcher ihr jene Einnahmen verschafft.

Diese Wahrung der öffentlichen Interessen der Gegenden,gegenüber der ganz begreiflichen Tendenz der Bohnuntcrnehmungenauf möglichste Kostenersparniß, war früher Aufgabe der Regierungund damit des Kantonsingcnieurs. In der Vereinigung der beidenentgegengesetzten Stellungen eines Obcringenieurs der Privat-untcrnehmung und des Kantonsingenieurs, dem die Begutachtungder von der Unternehmung eingereichten Projekte und die Wahrungder öffentlichen Interessen des Staates wie der Gemeinden oblag,muß die hauptsächlichste Quelle des entstandenen Zwiespaltes undein ganz unzulässiges Verhältniß gefunden werden, da dadurchdie Unternehmung sich zur Hoffnung berechtigt fand, es werdendie Projekte ihrer Ingenieurs ausschließlich als öffentliche Unter-