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[Beschreibung der Entwürfe und der Bauarten der Brücken.]
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Brücke Ludwigs XVI. 281

schießen, und diese Summe wird ihm erst nach Beendigung des Baues und Statt gehabterAbnahme desselben zurückgezahlt. Außerdem wird er monatlich von den zum Bari anzu-weisenden Geldern in dem Verhältniß des Fortschrcitcns der Arbeiten, auf Bescheinigungendes mit der Aufsicht beauftragten Ingenieurs, welche vom ersten Ingenieur unterzeich-net sein müssen, und auf Anweisungen, die ihm in Gemäßheit dieser Bescheinigungen zuertheilen sind, bezahlt.

an. Wenn man wahrend des Baues für nöthig halten sollte, mehr Arbeitten, als veranschlagt, auszuführen, oder einige derselben wegzulassen, selbst wenn diePfeiler mit Kasten gegründet werden sollten, wie dies mit Erfolg bei der SaumurschcnBrücke und an andern Orten geschehen ist, um die Kosten für Fangedämme und das Aus-schöpfen des Wassers zu vermindern, so sollen die Preise dieser Arbeiten nach den beimVerding zum Grunde gelegten bestimmt, und in den am Ende jedes Jahres aufzustellendenBerechnungen des Werths der wahrend dieser Zeit ausgeführten Arbeiten zu - oder abgerech-net werden. Eben so soll in Betreff der Materialien - Anführe, welche sich vielleicht wei-ter oder naher, als im Anschlage angenommen, finden, Verfahren werden; aber solche be-deutende Abänderungen dürfen nicht eher Statt finden, als bis solche von dem Stadt-director und der Stadtschreiberei, auf den Vorschlag des mit der Ausführung beauftragtenIngenieurs, schriftlich genehmigt worden sein werden.

2i2. Dem Unternehmer steht die Verfügung über die aus dem früher bei der so-genannten Salpctersiedcrei angelegten Hafen und aus den dazu gehörigen Brücken und demLusthause erfolgenden Materialien zu, und er muß die noch an Ort und Stelle befindlichenTheile mit Sorgfalt abtragen, und hernach nach den Arbeitsplätzen bei der neuen Brückeschaffen lassen. Da die .Quadern zu klein sind, als daß sie zum eigentlichen Brückenkörpecgebraucht werden dürften, so können sie zu den Stirnflächen der Flügelmauern undder daran stoßenden Kaimauern, auch zu den Stirnmauern der kleinen Gewölbe über denNischen und Vertiefungen in den Stirnpfeilern, der Gänge, welche nach den letztem füh-ren, und der Leinpfads-Futtermauern, gebraucht werden. Es muß Rechnung über dieKosten des Abbruchs und des Fortschaffens der Steine geführt, und es müssen Nachwei-sungen von den aus dem Abbruch erfolgenden und von den am Hafen aufgesetzt stehendenBruchsteinen angefertigt werden. Wenn diese Materialien auf den Brücken-Bauplätzenangekommen sind, so werden sie genau ausgemcffen, und von den neuen Materialien ab-gesondert gelegt, und der Unterschied des Preises der alten Materialien von dem der neuen,welche der Unternehmer hätte anschaffen, bearbeiten und verwenden müssen, wird demsel-ben zum Vortheil der Stadt abgezogen.

21z. Da für das erste Jahr 1,202000 Livres bestimmt sind, so würde, wenn fürjedes der drei folgenden Jahre 502000 bis 600000 Livrcs zu schaffen wären, und sofort,mit Anschaffung der Materialien angefangen werden könnte, die Brücke, anstatt, wievorbemerkt, in fünf, in vier Jahren fertig werden können; in welchem Falle dem Un-ternehmer zum Voraus bekannt gemacht werden würde, was er in jedem Jahre vor-nehmen müßte.

214. Die Steinmetzen, Polirer und andre Hauptarbeiter können nur dann ange-nommen werden, wenn sie schon ähnliche große Arbeiten ausgeführt haben, und der In-genieur von ihrer Geschicklichkeit und guten Aufführung überzeugt ist.. Diejenigen, welchePerroiiets W. I. N n