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meinen kein Mangel; 1 ) es waren Bannwälder abgegrenztund an manchen Orten auch eino Ausscheidung vonAlpwäldern und Weiden durchgeführt, aber es fehltezur Ausführung und Handhabung der Bestimmungen ander genügenden Zahl nicht nur tüchtiger Forstmänner,sondern auch blosser Waldhüter. Im Jahre 1874 istdie Forstpolizei im Gebirge zur Bundessache geworden.Privaten und Gemeinden werden zu Aufforstungen Geld-unterstützungen bewilligt, die Schutzwaldungen durchgeeignete Behörden ausgesondert und bis 1884 von allenWeide- und Streuservituten befreit.
Frankreich zählt unter den Männern, die im Laufeder Zeit für den Schutz der Wälder aufgetreten sind,keine geringeren als Sully, Colbert, Rbaumur undden trefflichen Turgot. Yon grossem Einfluss war dasErscheinen dos Surell’schen Werkes und entschiedenesInteresse hat nach den grossen Ueberschwemmungenvon 46 und 56 Napoleon III . .der Waldfrage zugewandt.Zu dem umfassenden Gesetze 2 ) vom 28. Juni 1860 sindspäter noch eine Reihe ergänzender und neuer Be-stimmungen hinzugefügt, manche in milderndem Sinne,da die Eingriffe in das Privateigenthum zu gross er-schienen. 95,000 Hectar, von denen ein grosser Procent-satz auf die Hautes Alpes fällt, sind in den Jahren1860—70 aufgeforstet und bis 1869 allein 1,074,136 Frankin dem genannten Departement von den durch das Ge-setz ausgeworfenen 10,500,000 Frank verausgabt worden.Hartnäckig und zäh war der Widerstand der Hirtengegen die Forstmänner, die „ogres prets ä ddvorer lestroupeaux et les pätures“, im Ganzen aber ist die Ein-
*) Siehe Miaskowski, pag. 76—105.
2 ) Siehe die Gesetze im Anhang zu Cezanne . Im Article 7(pag. 374) heisst es: En eas de refus ou d’inexeeution de l’enga-gement pris, il peut etre procede ä l’expropriation pour caused’utilite publique.