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Jungen der Cantonsregierung mit der Eisenbahngesell-schaft der Eigne d’Italie, deren Damm nach der Ideedes Ingenieur Yenetz von Susten bis Gamsen mit einemHinterdamm der Rhone zusammenfallen sollte. DieRegulirung der Geldbeitragsverhältnisse schob sich biszum November 1862 hinaus, erst am 29. dieses Monatskonnte der grosse Rath von Wallis dem Bundesrathseine Beschlüsse über die Rhonecorrection vorlegen.Sie waren gefasst unter der Yoraussetzung, dass dieEidgenossenschaft ein Drittel der Gesammtkostenübernehme. — Hierauf machte der Bundesrath seineEingabe an die Bundesversammlung, die am 28. Juli,nachdem sich National- wie Ständerath durch eigeneCommissionen informirt hatten, ihre Entscheidungveröffentlichte. Die Bundesversammlung verlangte fürsich das Recht der Controle und die oberste Leitungund gewährte dafür ein Drittel der Kosten, welchesjedoch 2,640,000 Erank nicht übersteigen dürfe. Injährlichen Raten (nie mehr als 220,000 Erank) solltedie Summe gezahlt werden und das ganze Werk in12 Jahren beendet sein; der Canton musste dafür haften,dass die Eisenbahngesellschaft genau die getroffenenBestimmungen ausführte.
Die Verhandlungen hatten sich ziemlich in dieLänge gezogen, da es der präcisesten und detaillir-testen Berechnungen bedurfte, um zu constatiren, obbei den nicht bedeutenden Mitteln das kostspieligeUnternehmen überhaupt ausführbar sei. Die Schweiz hat eine Einnahme von nur 19 Millionen Erank; dasJahr 1865 zeigte ein Deficit von 228,000, das folgendegar von 1,449,000 Erank, lediglich in Folge von ausser-ordentlichen Ausgaben für Strassen- und Elussbauten.
Unvorhergesehene Elementarereignisse erschwertenden Fortgang der Arbeiten, und verursachten 1868einen Schaden von 1,691,472 Erank. Ungerechtfertigt