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Rhone-Korrektion. Botschaft des Bundesrathes vom 19. Januar 1863 : sammt drei Expertenberichten vom 6. April 1861, 20. Mai und 26. Dezember 1862 / [L. Blotnitzki] / [Alf. Hartmann] / [L. Baill] / [J. Garella]
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oder eines großen Theiles derselben liegen, zu errichten oder die Errichtungderselben zu unterstüzen. Wir machte» darauf aufmerksam, daß es eineandere Frage wäre, wenn der Kanton Wallis , um ähnlichen Katastrophe»in Zukunft vorzubeugen, eine Korrektion der Rhone durch Eindämmungderselbe» rc. vorzunehmen beabsichtigte, und gestützt auf Art. 2 > derBundesverfassung um einen Bundesbsitrag hiefür einkäme. Aber auchin diesem Falle würde ein Eintreten von Seite der Eidgenossenschaft erstdann i» Berathung gezogen werden können, wenn ein solches Gesuch mitden nöthigen Planen, Kostenberechnungen, Angaben über die Betheiligungder Regierung, Ortschaften und bestimmten Vorschlägen über die Art derAnsführug begleitet wäre.

Mit Eingabe vom 4. Dezemher 1860 stellte sodann der Staatsrathdes Kantons Wallis das Ansuchen um Bewilligung eines Bundesbeitragesan die Kosten der zur Verhütung ähnlicher Kalamitäten nöthigen Korrek-tionen der Rhone und ihrer Zuflüsse.

Zur Begründung dieses Gesuchs und zur genauern Orientirung überden Umfang der projektirteu Korrektionsarbeiten waren der Eingabe bezügliche Plane nebst Kostenberechnungen und einem Berichte der zur Prü-fung der Angelegenheit aufgestellten Rhvnekommission beigelegt.

Mit Zuschrift vom 15. Dezember gleichen Jahres verwendete sichdas Hülfskomite, welches sich in Genf zur Unterstüznng der Wasserbe-schädigten von 1860 sich gebildet hatte, auf das wärmste bei uns für dasUnternehmen einer durchgreifenden Rhouekorrektivn und stellte für diesenZwek einen Beitrag von Fr. 20,000 in Aussicht, nachdem es bereitsFr. 10,000 an die bedürftigsten Beschädigten vertheilt hatte.

Wir hielten es der Wichtigkeit des Projektes für angemessen, das-selbe durch sachkundige Techniker untersuchen und begutachte» zu lasse»,wie dieß bisher in allen ähnlichen Fällen gshalten wurde. Zu diesemBehufe beauftragten wir Mit Schlußnahme vom 11. Januar 1861 dieHerren Oberingenieur Hartmann in St. Galle » und Ingenieur Blot--nitzky in Genf :

1. Das Projekt der Regierung von Wallis zu prüfen und zu begM'achten, zwekmäßig scheinende Modifikationen zu beantragen und z"begründen, namentlich die Frage zu untersuchen, ob und inweit es zwekmäßig erachtet werde, sowol im Bette der Rhone , alsauch in den Zuflüssen überhaupt Verdauungen anzulegen, um dMWirkung der starken Gefälle zu modifiziren und das Geschiehmöglichst zurükzuhalten;

2. zum Zweke dieser Untersuchung mit den Ingenieuren der Regierungdas ganze Rhvnegebiet, so weit sich die nothwendig erscheinende»Korrektionen erstreken, zu besichtigen und dabei namentlich aumdie in den Vierzigsrjahren aus den eidgenössischen Hülfsgeldei»erstellten Uferbauten in'» Angs zu fassen und über deren jezigm'Stand Bericht zu erstatten;