Buch 
Die Berichte der Expertencommissionen über die Ursachen und den Betrag des durch die Ueberschwemmungen in Jahr 1868 in den Cantonen Uri, St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis angerichteten Schadens
Entstehung
Seite
122
JPEG-Download
 

122

der Früchte und für Werthvermiudernug überschwemmter Gebiete nichtbefreunden. Auch huben wir die nach unserer Ansicht nicht absolut drin-genden besuche mehrerer beschädigten Gemeinden rwn der Hand gewiesen,um mit um so mehr Nachdruck die möglichste Berücksichtigung der vor-geschlagenen empfehlen zu können.

Giue wichtige Frage wird es werden, in welcher Form die Unter-stütznngsbeträgc zugesprochen werden sollen.

Wir entledigen uns Hiebei einer Pflicht und eines Auftrages, indemwir Sie darauf aufmerksam machen, daß eS im ausgesprochenen Willenmehrerer der am härtesten betroffenen Gemeinden liegt, daß außer andie ärmste» Privaten, Unterstützungen nur znm Zwecke der Wiederher-stellung zerstörter Dämme und Brücken verabreicht werden.

So äußerte» sich besonders die Gemeinderäthe von Fülly, Nieder-gestelen, Raron , Bisp (auch beziehungsweise Dbergestelen); sie hoffen,auf diese Weise den Armen, und zwar ohne Unterschied, ob alt oderjung, männlich oder weiblich, Arbeit und Verdienst geben und gleich-zeitig durch sofortige Anhandnahme der Reparaturen die Gemeinde vorweiter,» Unglücke schützen zu können.

Nahrungsmittel werden dadurch namentlich für die schwächer» Glie-der der Familien und für die am härtesten geschädigten Gemeinden,namentlich des Rhonethales, nicht ausgeschlossen, sondern willkommengeheißen werden.

Gs wird vielfach die Ansicht ausgesprochen, daß bei Ausmessungder Unterstützungen Staat und Gemeinden nur zum kleinsten, dagegendie Privaten zum größten Dheile berücksichtigt werden sollten. Wirkönnen dieser Anschauung mit Rücksicht auf den Danton Wallis nichtbeipflichten. Wir haben bereits bemerkt, daß sich hier, namentlich beider Mehrzahl der geschädigten Gemeinden, ein eigenthümliches Verhält-niß vorfindet. Die Gemeinden haben nämlich in der Regel gar keinoder nur sehr wenig fruchtbares Vermögen. Sie bestehen so nicht n»rideell aus den Einwohnern der Genossenschaft, sondern fußen namentlichfinanziell auf dem Vermögen derselben. Hat nun die Gemeinde durchVerheerungen Werke verloren, welche entweder aus Steuer» oder An-leihen geschaffen worden sind, so fällt der Schaden in erster Pinie wiederauf die Privaten zurück. Sind diese meist selbst arm oder schwach be-mittelt, so werden sie durch die Verheerungen gerade so geschädigt,wenn diese ihr Gigenthnm betroffen hätten. So verhält es sich namenslich mit den Rhonebauten, so auch, wenn weniger eingreifend, mitvielen Brücken und Dammbaute». Wir halten deßhalb dafür, daßbei Ausmessung von Unterstützungen an Gemeinden dcS Kantons Wallisdiese mehr, als bei andern U'antonen, Privaten ähnlich gehalten werde»sollten.