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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
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Seite
74
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schaffenheit der Localität auf öffentliche Kosten pflanzenlassen, und sie dann denen an den Straßen anstoßendenGemeinden und Grundeigncrn übergeben, welche sieunterhalten müssen. Lassen diese die ausgegangenenund beschädigten nicht durch gute Pflänzlinge ersetzen,so besorgen es die Straßcnbaubeamte auf ihre Kosten,über welches noch eine Strafe von 8 fl. für jeden nichtvon neuem gepflanzten Baum in die Armenkasse desOrtsabzureichen ist. Wer bey der Beschädigung eines Bau-mes ertappt wird, muß ihn nicht nur setzen lassen, son-dern auch 2vfl. in die Armenkasse des Orts bezahlen,solche auf der Straße abverdienen, oder dafür Zucht-hausstrafe leiden. Auf diese Weise hat man eben soviele bey der Sache inkeressirte Aufseher, als Straßen-angranzer, oder Gemeindeglieder, und diesen ist die Lustbenommen, die Pflänzlinge selbst zu beschädigen, oder ab-zuhauen.

Wo man aber den Gemeinden die Anlage der neuenAnpflanzungen überläßt, werden nur elende Setzlinge,welche eine wahre Satyre auf die Verordnungen sind, anden Straßen auf kurze Zeit stehen; da wird man aberauch keine Alleen haben! Die Benutzung von den nachobigen Vorschlägen geseztcn Alleen mag folgendermaßenseyn: Pappeln und Maulbeerbäume, wobey die Regie leichtist, mag die Chaussee - Casse benutzen. Von Dbsibäumensollten die Angränzer die Früchte einsammeln, weil die Wege-macher sonst nur auf die Lbsibäume, nicht aber auf dieStraßewachen, auch ihren eigenenVortheil dabey verfolgenwürden, und die Regie beym Obstvcrkauf nicht thunli ch ist.