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für eine Linie des Kantons Graubünden Bürgschaft lei-sten würde.
Wenn also, wie wir gemeinschaftlich am Ende des drittenAbschnittes bestimmt ausgesprochen haben, die Mitwir-kung der Kantone in keinem Falle fehlen darf,so scheint mir dieselbe nur bei einer gesonderten Rech-nungsführung über die verschiedenen Theile des schwei-zerischen Bahnnetzcs erhältlich zu sein. Auch könnte beiuns um so weniger von Staatsbauten ohne Mitwirkungder Kantone die Rede sein, als dem Bunde die finan-ziellen Kräfte fehlen, um einen bedeutenden Zinsausfalloder noch größere Verluste zu decken, da der Ertrag einerBahn schon in gewöhnlichen Zeiten, geschweige in denjetzigen außerordentlichen, vielen Wcchselfällen unterwor-fen ist. Eine zu bedeutende Ausgabe für Eisenbahnbau-ten von Seite des Bundes würde übrigens denjenigenKantonen gegenüber, die weniger direkte Vortheile vonden Bahnen genießen, nicht leicht zu rechtfertigen sein.
Es braucht nicht viele Worte, um den zweiten ab-weichenden Punkt meines Systems, den Vorschlag einerbis zur Rückzahlung fortdauernden Zinsgarantie zu be-gründen. Durch dieselbe scheint mir nämlich eine Be-theiligung auch in den zahlreichen Kreisen bewirkt zuwerden, welche Eisenbahnunternehmungen immer nurals eine sehr gewagte Sache ansehen und ihr Geld nurwegen des bis zur Rückzahlung garantirtcn Zinses dar-leihen wollen. Es sichert sich aber auf diese Weise derStaat nach 50 Jahren den gänzlichen Erwerb und Besitzder Bahn gegen Rückzahlung des Ncnnwerthes, währendbei Privatgesellschaften der höhere Werth der Aktienoder der Bahn selbst in Rechnung gebracht wird.
Noch selbstredender ist endlich der Vorschlag, demStaate oder den Zinsgaranten einen Antheil am etwaigen