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Bericht der vom Schweizerischen Bundesrathe einberufenen Herren Rathsherr Geigy von Basel und Ingenieur Ziegler von Winterthur über die Ausführung eines Schweizerischen Eisenbahnnetzes in finanzieller Beziehung
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H. 28. Das Direktorium bedarf zu seiner Wirk-samkeit eine geachtete Stellung, daher Sitz mit berathen-der Stimme im Verwaltungsrathe.

^6. tz. 30. Die Rcchnungsrevisoren bilden einenwichtigen Theil des ganzen Organismus. Um tüchtigeMänner zu finden, die alles Vertrauen verdienen, müssendieselben angemessen honorirt sein; es wäre daher zukostspielig, für eine jede Bahn besondere Revisoren auf-zustellen. Ueberdieß kann die Prüfung durch die Ver-gleichung der verschiedenen Bahnen nur gewinnen.

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