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Bericht der vom Schweizerischen Bundesrathe einberufenen Herren Rathsherr Geigy von Basel und Ingenieur Ziegler von Winterthur über die Ausführung eines Schweizerischen Eisenbahnnetzes in finanzieller Beziehung
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Resultate versprechen. Ein solcher Fall kann für dieBundesfinanzen nie gefährlich werden, weil sicher an-zunehmen ist, daß die größere kantonale Betheiligungdann ausbleiben wird, wenn die Rentabilität der frag-lichen Bahn nicht wirklich günstige Voraussicht zeigt.

Man darf sich auch nicht verschweigen, daß, wiejeder Anfang, auch derjenige für schweizerische Eisen-bahnen mit eigenthümlichen Schwierigkeiten verbundensein wird. Der Staat gewinnt nach dieser Voraus-setzung an Erfahrung ohne eigene Einbuße, wenn einegewisse Reihe von Jahren hindurch der Betrieb vonGesellschaften besorgt wird *). Diese, beziehungsweiseauf eine kleinere Strecke in ihrer Thätigkeit konccntrirt,sind im Falle, das Rechte schneller zu treffen, einzu-greifen und die gemachten Erfahrungen sich mitzutheilen;kurz, um ihrer größern Beweglichkeit willen sind Ge-sellschaften in dem Sinne, wie wir deren Vertreter inunserm Vaterlande voraussetzen können, ganz geeignet,den richtigen Gang zu finden und ihn am schnellsteneinzuschlagen, den der großartige Organismus, vondem es sich handelt, in seiner Bewegung zu nehmen hat.

Daneben wacht der Staat für's Allgemeine und weißzunächst für Posten und raschesten Lauf von Briefenund Valoren dieselben in Anspruch zu nehmen, sowiefür Militärtransport.

Das Ineinandergreifen der verschiedenen Linien wirddurch den Staat gefordert werden, liegt aber schon imInteresse der anstoßenden Bahnen selber, weil die Reg-samkeit auf dem einen, diejenige des Nachbarschicnen-wcges unmittelbar fördert. Das großartigste Beispiel

') Wie kurz ist eine Konzessirnszcit gegenüber der Dauer eineslebenskräftigen Staates.