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Zwölfte Nachweisung über den Betrieb der Grossherzoglich Badischen Eisenbahnen für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1852
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-^'ie gcsammtc Länge der während des ganzen Jahres im Betrieb gewesenen Bahnstrecken beträgt05? badischc Wegstunden oder 39? geographische Meilen und ohne die Mannheim - Friedrichsfeldcr Zweigbahn,welche mit dem Transportmaterial der Main - Ncckarbahn betrieben wird, nahezu 03? badischc Wegstunden oder^8 geographische Meilen") (1 badischc Wegstunde — 0? geographische Meilen --- 4 344,» französische Sl«-l,o8).

Die Organisation des Dienstes hat — abgesehen von der Errichtung zweier Bahn-Jnspectionen, einer>)»spection der Magazine und Werkstätten, sowie einer Jnspcction des Transportdienstcs — im Laufe desWahres sonst keine Veränderung erfahren.

Die Grundtaren der Tarife sind ebenfalls beibehalten worden, dieselben betragen nämlich:

badischc

Wegstunvc

tteogra'ph.

Meile

1. Person cntarcn:

kr.

kr.

tür die I. Wagcnclaffc.

>1

>8,:»

" „ N. „ .

77-

12,56

I». .

5'/-

0,17

" .. E- „ .

3 V.

5,85

(Auf der nahezu 1 Stunde langen Zweigbahnvon OoS nach Baden betrage» die Localtaren)

tür die I. Wagcnclaffc.

21

35

15

25

„ „ III. „ .

12

20

„ IV. „ .

6

10

2. Gepäck tarc»:

Alles Gepäck mit Ausnahme des Handgepäcks

bis zu 10 Pfund (100 Pfund ^-50 französischenKilogrammes) ist einer Tarc von 3 lr. für 100Pfund und die badischc Wegstunde, 5 kr. für diegeographische Meile unterworfen. — Traglasten,

welche auf Stehwagen mitgcführt werden, sindbis zu 60 Pfund frei.

3. Eqnipagcntarc»:

fl. kr.

fl. kr.

tür eine Eguipagc I. Classe.

1 —

1. 40

,, ,, ,, II. ,, .

- 48

1. 20

„ „ ., III. „ .

- 36

I. —

4. Vichtra » Sporttarcu:

ES kostet ein ganzer Transportwege»

а. für Groswich.

б. „ Kleinvieh.

Die Taren für Emzclbcförderung von Thiere»

betrage»

für t Pferd.

„ 1 Stück schweres Rindvieh.

,, 1 Stück leichtes Rindvieh.

,, 1 Schwein.

,, t Kalb, Schaaf oder Hnnd.

5. GütcrtranSporttarcn:

für die

I. Claffe

laudabwärtS . .landaufwärtS . .

II.

III.

IV.

V.

kr.

50

40

21

10

8

27-

2

V-o

7a

Va

1

17-

2

MrUc

fl. kr.

1. 23,33

1 0,66

kr.

40

16,66

13,33

4,17

3,33

0,75

1

1,33

1,66

2,5»

3,55

Ausicrdcm wird eine der Tarc für eine Wegstunde gleichkommendeGebühr MS Vergütung für das Auf- und Abladen erhoben.

Für Eilgüter, d. h. solche Güter, welche mit den zunächst ab-gehenden Personcnzügcn befördert werden sollen, sind 50 o/o über diegewöhnliche Tarc zu erheben.

Die Länge der Hauptbahn beträgt nämlich: . .

von

Mannheim —

Heidelberg . .

4,2 Wegstunden

oder

^,5

Meilen,

„

Heidelberg —

CarlSruhc. .

12,2

„

1,3

„

„

CarlSrnhe —

Offenbnrg. .

16,7

„

»

0,8

„

,,

Offcnbnrg —

Freibnrg . .

14,1

"

,,

8.5

,,

,,

Freibnrg —

Haltingcn. .

I2,g

»

7.6

„

,,

35.7

hierzu die Seitenbahnc» (mit gleicher Spurweite)

Ooö — Bade» ....

1,0

O.ü

„

Appcnwcicr -

- Kehl. . .

2,7

„

1,6

3,7

„

2,2

und die Zweigbahn (mit engerer Spur) . . .

/,

Mannheim —

- FricdrichSfcld

2,1

,,

,,

1,3

65,3

„

30,2

1 "