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genöthigt und gerechtfertigt, wenn es nach dem Vorgängeder Kantone Waavt und Frciburg sich ebenfalls aufPartialkorreknon beschränke, sagt hinwieder der Geschäfts-bericht des Bundesrathes für das Jahr 1860, „es hätten„ihm die Kantone keine Gelegenheit gegeben, die bcziig-liehen Unterhandlungen vorn 2. November 1857 wieder„zu eröffnen." Es scheint demnach, daß die Kantone dieInitiative vorn Bundesrath, und dieser sie von den Kan-tvnsregierungen erwartet.
Von Seile der Direktion der Vorbereiiungsgesellschaftist seitdem, baß die Angelegenheit von den Bundesbehördenin die Hände genommen worden, unmittelbar wenig mehrgethan worden, als was oben angeführt wurde. DerUnterzeichnete glaubte indessen ganz im Sinn und Geistder Vorbereitungsgesellichaft zu handeln, wenn er für dasCentralarchiv der Juragewässer-Korreklion, das nun beiden Bundesbehörden liegt, von allen wichtigeren, na-mentlich technischen Akienstücken, die der Vorberektungs-geseUschaft angehören, Abschriften besorgen und an das-selbe abgeben ließ.
Zum Schlüsse dieses Berichtes soll ich noch an dieSchrift des Herrn L. Schlinke erinnern: „Die Jurage-„wäfser-Korreku'vn ausführbar ohne irgend ein Opfer„Seitens des Bundes, der Kantone, Gemeinden oder„Privaten. Bern und Solvthurn bei Jent und Gaß-«mann 1860."
Mag man über diese Schrift eines tüchtigen Land-wirthen denken wie nian wolle, mag man seine Vorschlägein einer föderativen Republik, wo Kanione und Gemein-den so souverän sind, als der Bund selbst, schon deßhalbfür unausführbar hallen, so hat sie doch das Verdienst,daß durch dieselbe auf schlagende Weise der Beweis durch-geführt ist, daß die Kosten des Unternehmens vollständig
aus dem Mehrerlrag ves zu gewrnncuden Bodens in ver-
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