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Vorerinneruttg. VII

der weniger Vermögende anschaffen kennte, abzu-helfen. Daher mußte ich alles beseitigen, was derIngenieur bey Erbauung einer Straße igrwrirenkann, ohne der Vollkommenheit und Zweckmäßig-keit derselben zu schaden oder Abbruch zu thun.Wie ich Arithmetik und Geometrie, überhaupt all-genuine mathematische Grundkcnntnisse voraussetzenkonnte, so mußte ich auch gewisse physikalische undtechnische Kenntnisse hier voraussetzen. Alles Fi-nanzielle und Polizeylichc, und damit zusammen-hängende Kenntnisse in Bezug auf allgemeineStaatsverwaltung mußte ich hier, als nicht zurTechnik des Straßenbaus gehörig, nothwendigübergehen. Ich durste nur immer das Verhaltendes Ingenieurs vor Augen haben, der das klebri-ge änderet: Staatsbehörde!: zu überlassen hat. lindselbst ir: Bezug auf diesen, mußte ich mich so kurzfassen, als es ohne Nachtheil der Deutlichkeit ge-schehet: konnte. Nur durch Beziehung aller der-gleichen Gegenstände, welche nicht blos mit derTechnik des Straßenbaues, sondern auch mit denvorhandenen Straßen selbst ii: Verbindung stehen,und znm Theil durch wortreichen Vortrug wurdeSchcmerls Anleitung ein Werk von Z starkenBänden, ohne dabey näheren Unterricht im Brü-ckenbau zu ertheilen, um den es in: Gegentheil