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XLVI
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XI.VI

Inhaltsverzcichniß.

§. i33. Anstalrcn zur Uferbefestigung.

§. 184. Besondere Rücksicht auf den Fall, wanndie Uferflache, mit welcher die Brückenstraße verbun-den werden soll, tiefer als die Oberfläche des Was-sers beim höchsten Wasserstande liegt.

§. i35. Allgemeine Begriffe von Hänge-werken und gesprengten oder hängendenDrücken.

§. ,36. Umständlichere Beschreibung einer sol-chen Brücke mit Dachwerk.

tz. 137. Gesprengte Brücken mir mehreren Oeff-nungen.

§. i33. Eine gesprengte Brücke ohne Dachwerkvon W i e b e k i n g. Die unbedeckten verdienendenVorzug vor den bedeckten.

§. i3g. Beiläufiger Ueberschlaz über die Grösseder Belastung, welche eine solche Brücke auszuhaltenvermag.

§. 140. Abmessungen der einzelnen Theile einergesprengten Brücke, auch Anzahl von Jochwändenfür gegebene Brückenlängen.

Achtes Kapitel.

Besondere Anleitung zur Erbauung hölzernerBogenbrücken; insbesondere mit FuchsischenBogenrippen.

§. i/si. Die von Fuchs vcr erlich' und 20Jahren angewendeten und schon 1791 in seinemHandbuche für Hydrotechniker angezebenen Bogen-