Inhaltöv erzeichniß.
I.II
noch etwas zur Geschichte der Augsburg » Drücke mireinigen Bemerkungen für den Praktiker.
§. 172. Unter welchen Bedingungen sich Bo-genbrücken mit 60c/ weiten Oeffnungen bauen lassen?
V. Nöthige Bemerkungen zur erforder-lichen Festigkeit der Iochwände undder Widerlager.
17Z. Bemerkung der Hauptpunkte, auf wel-chen die Festigkeit der Iochwände beruht.
§. 174. Bey einer 600' weiten Bogenbrücke hateine Iochwand beiläufig 64000 Zencner zu cragen.Dennoch kann sie gegen da« Tiefersinken hinlänglichgesichert werden.
§. 176. Auch in anderer Hinsicht bleibt die Er-bauung einer solchen Bogenbrücke mit 600' weitenBögen allerdings ausführbar.
H. i.76. Bestimmung der horizontalen Dehnkrafteines Balkenbogens aus der cencralen.
§. 177. Ableitung einer Bestimmung des Seiten-drucks, welchen nackte Rippen auf eine Iochwandausüben.
§. 178. Betrachtungen zur Begründung einerBestimmung des Seicendrucks, welchen ordentlichverbaute Brückenbögen gegen Iochwände ausüben.
§. 179. Resultat dieser Betrachtungen. BeyDrücken mit bedeutenden Bogenweiten darf man cin-facke Iochwände nicht als Widerlager gelten lassen.Praktische Regel für das Verfahren beim Aufschlageneiner Bogenbrücke. Nothwendigkeit doppelter,