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2) daß die Benutzung entweder des BahnstraugcS von dem Bahnhöfe zu Düsseldorf nach dem Rheine , oderdcS WegcS zu der Brücke zwischen dem Bahnhöfe in der Steinbcck und dem Bahnhöfe am Brich nicht un-entgeldlich, sondern gegen eine billigere Entschädigung für die Mitbenutzung überlassen werde.
Dieser Borschlag erhielt die »»getheilte Zustimmung der Versammlung.
Die Berathung des Vorschlages, daS Gesellschaftskapital und zwar um 400,000 Thlr. zum Betrage vonEiner Million in Prioritätsactien, entweder durch Ausgabe neuer Prioritätöactien oder durch eine Anleihezu vermehren, hatte zwar statt, konnte aber bei unvollständiger Vertretung der Gesammtheit der Actionäre keinenwirksamen Beschluß zur Folge haben, so daß die schleunige Znsammcnbcrufung einer zweiten Generalversamm-lung, im Sinne des §. 32 a, zur Erledigung dieses Gegenstandes beschlossen ward.
Die Proposition dcS VerwaltnngsralhS war folgende:
1) „ES wird beabsichtigt, die 600,000 Thlr. Prioritätsactien L 5 Proccnt zu kündigen. Die Kündigungfindet statt, sobald das erforderliche Capital gesichert ist."
2) „Es soll ein neues Capital von 1,000,000 Thlr. in Prioritätsactien creirt werden, verzinslich zu 4V? Pro-cent pro Anno; V, Proccnt des emittirten Capitals soll nebst den durch Amortisation zu ersparendenZinsen zur Amortisation bestimmt werden. Der Termin der Zurückzahlung der zu amortisircnden Acticnbeginnt vier Jahre nach der Negotiirnng. Außerdem kann erst nach Ablauf der ersten fünfzehn Jahre eineKündigung oder außerordentliche Amortisation dieser Prioritätsactien eintreten."
3) „Den Inhabern der bisherigen Prioritätsactien wird eine Frist bis zum 3l. Januar 1842 einschließlichzur Erklärung bestimmt, ob sie die bisherigen Prioritätsactien, oder zu welchem Theil, auf das neue Än-lichen beibehalten wollen."
4) „Inhaber sowohl von Primitiv - als Prioritätsactien können sich in derselben Frist erklären: ob und wie vieleneue Prioritätsactien sie nehmen wollen. Die Erklärungen werden nach der Zeitfolgc der Anmeldung berücksichtigt."
5) „Die Erklärungen resp. Snbscriptionen geschehen auf dem Gcschästslocale der Dircction zu Düsseldorf ."
6) „Nach Ablauf jener Frist wird der etwaige Nest der noch nicht untergebrachten Prioritätsactien auf Sum-mission ausgesetzt."
Es kam zugleich der Antrag des Herrn Rentners Ph. Schöller zur Discussion, dahin lautend:
„Es werde eine zweite Serie von Prioritätsactien L 5 Proccnt creirt, welche der zufolge StatutSergänzungvom 22. September 1840 bestehenden Serie zwar nach steht, jedoch übrigens unter denselben Bedingungenemanirt wird."
„Den Inhabern der bisherigen Primitivactien wird daS Vorrecht zur Snbscription während zwei Monatennach der Bekanntmachung zu dem Betrag von ^/, der in ihrem Besitz befindlichen Acticn, eingeräumt. NachAblauf dieser Frist werden Snbscriptionen von Primitiv- oder PrioritätSactionärcn angenommen und nach Maß-gabe der Anmeldung berücksichtigt. Sind aber die Acticn dann binnen 3 Monaten nicht untergebracht, so kanndie Dircction den Rest der Actien auch an Nichtactionäre verausgaben."
Es ward hierauf die Dircction veranlaßt, in der Zwischenzeit den Besitzern der Primitivactien Listen zurEinzeichnung zu eröffnen, und so auf beide Vorschläge die Unterschriften einzusammeln.
Die proponirten Modificationcn des Personentarifö bestätigte die Versammlung, welche alsdann, als wirksamvom 1. Januar 1842 an,
1) die Herabsetzung dcö Fahrpreises für die 1. Wagcnclaffe von 25 Sgr. aus 20 Sgr. mit überwiegenderStimmenmehrheit, und den Vorschlag, daß
2) in allen Wagenclassen je 2 Kinder unter 10 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen zur Befahrung derganzen Bahnstrecke auf ein Billet zuzulassen seyen, so wie daß
3) für den Transport eines Militärkommandos, wo der Cömmandirende den ganzen Betrag vergütet, einAbzug von 25 Procent gegen den gewöhnlichen Tarifsatz gewährt werden soll,
einstimmig genehmigte.
Der mit Revision der vorjährigen Rechnung committirte Rendant, Herr Bergmann, erwähnte, daß ihm keinegeordnete und mit den nöthigen Belegen versehene Rechnung übergeben worden und erklärte, daß er unter diesen