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hölzerne Bänke und Rücklehnen, und die Geringschätzung der Bahnbenmten begleiten den Reisenden zweiter Classe,
während die Wagen erster Classe geehrt und leer sind. Deshalb finde ich die Bemerkung dcS Herrn Smith
sehr passend.
8) Güterwagen sollen nie zu hoch befrachtet werden und aus festen Kasten bestehen, damit Nichts aus selbigenherausfallen könne; sie sollten immer hinter den Personenwagen angehangen werden.
9) DaS Marimum der Geschwindigkeit auf Steigungen sollte für solche bestimmt werden. 28 englische Meilenwürden auf sebr starken Steigungen bergab als Marimum pro Stunde anzunehmen seyn.
10) Erfahrungen auf amerikanischen Eisenbahnen können nur benutzt werden, wenn sie zugleich in Englandgemacht wurden.
11) Die Eisenbahnen müssen das Recht haben, die Zahl ihrer täglichen Züge zu bestimmen; ebenffo ihreGeschwindigkeit.
12) Die Zwischenräume sollten nicht kleiner als 15 Minuten zwischen jeglicben zwei Zügen seyn (immer dop-pelte Schienenwege vorausgesetzt). Auf der London -Birmingham -Bahn z. V. könnte man mit Zwischenränmcnvon 5 Minuten bis Dring gehen lassen, aber es würde sehr gefährlich seyn, von Dring mit weniger als15 Minuten Zwischenränmcn abzufahren. Die London -Greenwich -Eisenbahn braucht keine Zwischenräumevon 15 Minuten, weil sie horizontal ist und die Züge keine vollen 15 Minuten'lausen.
13) Er hält cleetromagnctische Telegraphen für zu kostspielig für Eisenbahnen, wenn auch Unglückssällc dadurchvermieden werden können, und glaubt nicht, daß die Regierung das Recht habe, die Dircction zu derenAnlegung zu zwingen.
14) Alle Vereinigungspnnkte verschiedener Eisenbahnen erfordern die größte Vorsicht. Jeder Zug sollte zuvorHalt machen, ehe er aus den gemeinschaftlichen Bahnhof läuft. (Ein Zug der London-Birmingham-Bahnzerschnitt einen Zug der Midland-Counties-Bahn in zwei Theile, im Augenblick, wo der letztere die Bahnkreuzen wollte; die Schuld lag am Zugführer der London -Birmigham-Bahn.)
15) Wo langsame Züge sehr schnellen Zügen folgen, können die Zwischenräume sehr geringe seyn, aber woschnelle Züge langsamen nacheilen, müssen die Zwischenräume bedeutend seyn.
16) Zu Ostern und Pfingsten lassen die Directoren der London -Greenwich -Eisenbahn alle 5 Minuten Zügelaufen, und nehmen außerordentliche Vorsichtsmaßregeln, aber es können mit der Zeit große Unfälle ent-stehen, wenn diese Maßregeln vernachläßigt werden sollten. Deshalb ist es gut, eine Behörde zu haben,welche diese Vorsichtsmaßregeln von Zeit zu Zeit in Erinnerung bringt.
17) Die Kosten, welche bei Unfällen den Gesellschaften erwachsen, sind nur groß, wenn die Maschinen auf dieZüge stoßen, sonst können sie sehr geringe seyn; z. B. daö Unglück aus der südwestlichen Eisenbahn beiNine elms in London kostete einem Menschen daS Leben, und viele wurden bedeutend verletzt, und keinTheil der Wagen zerbrach. (60 Personen wurden verletzt, und einer erhielt eine Entschädigung für seinezerbrochene Nase.)
18) Das Gesetz soll eine Gesellschaft, die nicht hinreichendes Dicnstpersonalc hat, zwingen können, solches zuvervollständigen. Der Unfall bei Taylors Junction auf der Pork- und Midland-Eisenbahn rührte besondersdavon her, daß nicht Wärter genug vorhanden waren, und auf den Vorschlag deS Generalinspectors wurdenmehrere angestellt. Manche Gesellschaften haben aus übertriebener Oeconomie auch nicht hinreichende Be-triebsmittel, und diese sollten gesetzlich gehalten werden, solche zu beschaffen. Aus Mangel au hinreichenderErfahrung sind zwar auch schon, aber nur sehr wenig Unfälle entstanden.
In allen Fällen, wo die Directoren den Vorschlägen der OberaufsichlSbehörde nicht Folge leisten wollten,sollten sie bestraft werden können.
19) Es muß dafür gesorgt werden, daß gleichmäßig Züge erster, zweiter und dritter Classe, sowohl einzeln alsgemischt, auf allen mit einander in Verbindung stehenden Bahnen gehen. Wenn man z. B. in Birming ham um halb 4 Uhr ankommt, so geht ein gemischter Zug nach Liverpool oder Manchester , aber nachdieser Zeit nicht, so daß der Herr seinen Diener in die erste Classe nehmen muß.
20) So viel als möglich sollten alle Signale aus den mit einander in Verbindung stehenden Eisenbahnen
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