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Encyklopädisches Handbuch
der
gerichtlichen Arzneikunde
für Aerzte und Rechtsgelehrte.
In Verbindung mit Dr. Fr. E. Flachs zu Dresden , Dr. C. O. Leb'mann zu Leipzig , Dr. li. J. A. Martini zu Würzen und Dr. C. &Schmalz sen., Physikus zu Dresden ,
bearbeitet und herausgegebenvon
Dr. Friedr. ,sul. Siebenhaar,
Künigl. Sachs. Bezirksarzte zu Dresden .
Zwei Bände. gr. 8. 1839. 40. cartonnirt 7 Rthlr. 4 Gr.
In Schmidt’s Jahrbüchern spricht sich Hr. Dr. P. J. Schneideiin Oifenbiirg über das Werk so aus:
„Die vorliegenden Hefte (das Werk erschien früher in Heften) diesdEncyklopädie zeichnen sich ganz vorzüglich aus durch gründliche Beat'beitung, klare und lichtvolle Darstellung und erschöpfend^Behandlung der einzelnen Artikel, ohne in ermüdende Extravaganz auszd'arten, ferner durch die wirklich sorgfältige Auswahl der besten literärischedQuellen, und möglichst praktische Brauchbarkeit. Namentlich sind folgend 6Artikel im zweiten Hefte:
Blutfluss, Blutlnngenprobe, Blutunterlanfnng, Brand, Brandstiftung 8 'trieb, Brustverletzungen, Ehestandsfähigkeit, menschliches Ei, Eid'pfängniss, Empfängnissfähigkeit und Entzündung.
im dritten Hefte:
Ergiessuug in die Körperhöhlen, Erlienken, Ersticken, ErtrinketErweichung, Färbung der Organe der Leichen, Fänlniss des Leid 1 'nams, Fallsucht und Fallsüchtige, Fieberwahnsinn, menschlichFrucht, Gassarten, Gebort, Gefässverletzungen, Gelüste, undmiithsbewegungen,
mit einem solchen besondern Fleisse, solcher Sorgfalt und Gründlichkeit »Kgehandelt, dass diese Encyklopädie sich in der That als sehr werthvoll »d 8vortlieilhaft documentirt, und sie, wenn die fernern Hefte derselben in ded 1 'selben Geiste fortgesetzt werden, woran übrigens gar nicht zu zweifeln ist, d*
ein höchst gediegenes und vollkommen praktisch brauch,bares Werk mit vollem Rechte anempfohlen wer«K Jmuss.“