70 III Abschn. von Anlegung und Gründung
Abschnitt.
Anlegung und Gründung der Manw>
facturcn und Fadrikcn.
^N^achdem wir in denen vorhergehenden AbschnittenH/ sowohl die Nothwendigkeit und den Nutzender Manufakturen und Fabriken, als auchihren Zusamineuhaug mit denen gestimmten Verfassun-gen und Beschaffenheiten des Staats gezeigek haben;so kommen wir nnnmehro auf die wichtige MaterieVon Anlegung und Gründung dieser Nahmngsge,fchäfte. Da dieses das Hauptaugenmerk in der gegen-wärtigen ersten Abtheilung ausmache, woran denenLesern am meisten liegen wird; so finden wir vor nö-thig, die darinnen vorkommenden Materien zuförderstwohl aus einander zu setzen. Man siehet leicht, daßes hier aus zweyerley Hauptbetrachtungen ankommt.Wir müssen uns nämlich zuförderst um die Maaßre-geln und Anstalten bekümmern, die bey Anlegung undGründung der Mavufackuren und Fabriken erfordertwerden; , und sodann müssen wir erwägen, was vor
Beförderungsmittel nöthig find, um diesen Maaßre-
geln und Anstalten einen glücklichen Fortgang zu ver-schaffen. Dieses gieör also Anlaß, daß wir diesen Ab-schnitt in zwey Hauptstücke eintheilen, in welchen wirKie gemeldete!, zwey Haupcherrachkungen vortragenMosten»
Erstes