§r H. Abschn. von Anlegung und Gründung
mal auf keine andre Art ihr Vermögen in vergleichet,Unternehmungen wagen, wenn sie'nicht Monopoliaoder andere Freyheiten erhalten, welche der Anlegungandrer Fabriken dieser Art in Wege stehen und mithinden blühenden Zustand dieser Nahrungsgeschafte ver-hindern. Was aber am meisten zu erwägen ist; so schnei-den gemeiniglich dergleichen Entreprenneurs denenMeistern und Arbeitern den Lohn so knapp zu, daß siekaum das Leben kümmerlich durchbringcn können. Die-ses verhindert, haß weder fremde geschickte Arbeiterin dem Lande sich etabliren, noch sich die Landeseinge.»bohrnen diesen Nahrungsgeschäften ergeben. Landerund Nahrungsarten, wo nichts zu gewinnen ist, wer-den nicht stark gesuchet, Wenn man alles diesescrwa-gek; so darf man schwehrlich erwarten, daß man aufdiesem Wege zu einen blühenden Zustande der Manu-facturen und Fabriken gelangen wird.
; ) «esell- Wenn man sich statt der einzelnen EntreprenneursAniegmig" der Gesellschaften bedienet, um solche Werke untcrneh-beymen zu laßen; so hat man alles dieses weit weniger zubuken, nicht befürchten. Wenn sich viele vermögende Leute in eineMMillfactu- Gesellschaft mit einander vereinigen, um eine wichtigeFabrike anzulegen; so können sie eher ein ansehnlichesCapital zusammen bringen, Wenn hier ein Mitgliedzu Grunde gehet; so schadet dieses der Fabrike nichts,indem dessen Stelle leicht wieder ersehet wird. Einesolche Gesellschaft stirbt niemals aus. Viele Augenkönnen allemal mehr als zwey Augen sehen. Wenn
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