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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
Entstehung
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136
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rz6 ttl. Absch. von Anlegung und Gründung

reizung geschiehet auf keine kräftigere Art als durch Be-lohuungen. Es wäre zu wünschen, daß hier alle Staa-ten, welche die Einführung der Manufakturen undFa-briken zum Augenmerk haben, das Beyspiel des Eng-lischen Parlaments nachahmen möchten, welches alleneue nützliche Erfindungen großmüthig belohnet, in-dem es denen Erfindern öfters wichtige Geldsummenauszahlet, mit der Bedingung, daß ein jeder seine Er-findung bekannt machen muß, oder wenn es dem Er-finder ein kchivilcAwm excluilvuni ertheilet; so geschie-hek es doch allemal mit der Bedingung, daß er allendenenjenigen seine Erfindung mitchülen soll, die ihmeine gewisse Summe Geldes davor zahlen, als wodurchzugleich die Schädlichkeit der Monopolien verhütetwird. Eö ist wahr nicht alle Regierungen können soviel Geld auf Belohnungen verwenden, als das engli-sche Parlament zu thun im Stande ist. Allein siewerden allemal ihre Wirkungen haben, wenn sie auchin viel geringerer Maaße ausgetheilet werden. Be-sonders ist es nöthig, daß man auf solche Erfindungengewisse ansehnliche Prämien setzet, an welchen zur Auf.nähme der Manufakturen und Fabriken und des Nah-rungsstandes am meisten gelegen ist. Patriotische Pri-vatpersonen würden diese Absicht der Regierung sehrbefördern können, wenn sie nach dem Beyspiel derAn-tigallicanischen Societät in Engelland die Manufactu-riers und Fabrikanten auf alle Art aufmuntern und aufdiese oder jene Erfindungen, oder im Lande noch nichteingeführte Arbeiten, kleine Prämien aussetzen wollten.Die vereinigte Bemühung einer solchen GMlschaft

wür-