der Manufacturen und Fabriken. 16z
ohnedem geneigt nicht ledig zurück zu fahren, sbndernauch mit der Rückfracht etwas zu verdienen. Wenn.er nun vollends in Ansehung der Abgaben viele Vo -theile bey dieser Rückfracht siehet; so wird er sich alleersinnliche Mühe darum geben. Ueberhaupl muß dieRegierung ihre hauptsächlichste Aufmerksamkeit undAbsicht darauf richten, daß die LandeSwaaren nicht durchdie Schiffe fremder Nationen, sondern durch die Schiffeihres Volkes ausgeführet werden. Ein Activhandrlist un gleich tzorkhcilhaftiger als ein Paßivhandel. Allemdie da rzu erforderlichen Maaßregeln gehören nicht hier-her, sondern in eine Abhandlung von den Commercien.
Von dieser Regel, daß dk ausgehenden Waaren Einige Aus-mit gar keinen Zöllen zu belegen sind, werden nur we- ^vorher-"uige Ausnahmen zu machen seyn. Wenn die Aussah achcudc»re der rohen Materialien erlaubt ist, weil die Landes--fabriken noch nicht im Stande sind, sie sämmtlich zuverarbeiten; so ist es allerdings rathsam die auszu»führenden Materialien mit etwas starken Zöllen zu be-legen. Manwird dadurch nicht allem ihr« allzuhäu-sige Ausfuhre.verhindern «nd mithin deren wohlfeilenPreiß im Lande befördern; sondern, wenn sie die Aus-länder ohngeachtet der erhöhcten Zölle ausführen; sowird dadurch der Preiß ihrer Waaren vertheuret, wiraber werden die uns« izen wohlfeiler geben und ihnenfolglich den Debit abgewinnen können. Mit denenjeinigen Waaren, die zwar im Lande einige Zubereitungempfangen haben, die aber ausgeführet und von an-dren Nationen vollkommenes gemacht werden; hat es
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