bey Anlegung der Manuf. u. Fabriken. 175
Alle Fehler und Gebrechen in der Regierung, Ein-Me Abl»richtung und Beschaffenheit des Landes sind so viel cben der Ne«Hindernisse bey Einführung und Gründung der Ma- Zu?nufacturen und Fabriken. Da alleThcile des Staats-lawmenhanzekörpcrs in dem allergenaucsten Zusammenhange und körper« sindVerhältnisse miteinander stehen müssen, eben weil sie^rE.Theile von einem und eben demselben Körper sind; sosind alle Mängel in diesem Zusammenhange und alleWidersprüche in dieser Uebereinstimmung so viel Hin-dernisse, wenn man Verbesserungen in diesem oder je-nem Theile des Staatskörperö vornehmen will. Ebendeshalb haben wir den so nöthigen Zusammenhang derManufakturen und Fabriken mit allen übrigen Ein-richtungen und Beschaffenheiten des Staats in demzweyten Abschnitte vorausgesetzt; und gleich wie diesergute Zusammenhang so viel Beförderungsmittel derManufacturen und Fabriken an die Hand giebt, alsUebereinstimmungen'vorhanden sind; so zeigen sichhingegen so viel Hindernisse, als Fehler und Mangelin dieser Uebereinstimmung gefunden werden. Einweiser Regent oder Minister, der an der Gründungder Manufacturen und Fabriken, so wie an der Voll-kommenheit des ganzen Staatskörpers arbeiten will,muß demnach denselben beständig in seinem Zusammen-hange und in dem Verhältniß aller Theile gegen ein,ander betrachten. Dieses kann auf keine bessere Artgeschehen, als wenn er das Wesen und den Endzweckder Republiken, so wie ich in meiner StaatSwirth«schaff einiges Vorbild davon gegeben zu haben glaube,beständig zum Grunde legt, und auf die wirkliche»
Beschaff