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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
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177
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bey Anlegung der Manuf. u. Fabriken. 177

voraussehen, daß die Reihe der Verbesserung auch ansie kommen werde; so machen sie alle unter der Handgemeinschaftliche Sache wider die vorhabende Verbesse.rung. Es ist dannenhero niemals einem Minister zurathen, seinen Endzweck auf dergleichen Verbesserun-gen zu richten. Wenn er auch noch so viel Ansehnund Gunst bey seinem Monarchen hat; so wird er ge-wiß unter der Größe der sich wider ihn entspinnendenCabole erliegen müssen. Ehe ich dieses einsehen lernte ;so habe ich mich oftmals gewundert, warum Mini-sters, deren vortrestiche Grundsätze und große Einsichtmir bekannt waren, nicht die Hand anlegten gar sichtebare Gebrechen in der Einrichtung des Staats zu veihbessern. Allein nunmehr verdenke ich es einem^ großenStaatsbedienten keinesweqes, wenn er diese allerzart»lichsie Seite, nämlich die Verbesserung der Staatsge-brechen gar nicht berühret. Vielleicht wird man fra-gen, was denn also bey dieser Sache zu thun ist. Ichkann hierauf nichts antworten, als daß redliche und esmit ihrem Vaterlande rechtschaffen wohlmeinende Be-diente und Unterthanen die verderbte menschliche Na-tur zu beseufzen haben, und daß sie es der Vorsehungüberlaßen müssen, ob er ihnen dereinst einen Regentengeben wird, der genügsame Einsicht hat und der selbstregieret; denn von einem solchen Regenten allein kannman dergleichen Verbesserungen erwarten. Unter ei-nem Regenten, der selbst regieret, verstehe ich nichteinen Prinzen, der sich wirklich um die Regierung be-kümmert und der sich alles selbst vortragen laßt, undder folglich gegen viele andere noch gut «nd weise ge.

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