bey Anlegung der Manuf. u. FabrNn. 199
guten Einrichtung die Gecle und die Unterstützung desganzenNahrungsstandes werden. Ich habe ein Pro»ject von einer solchen Leihebank, das ineinem jcden^an-de prackicabel ist und dem Nahrungsstande sehr aufhel-fen kann; und bin bereit solches auf Verlangen einemHose mitzutheilen. Sodann muß 2) eine solche Van-co, welche die circulirend; Summe vermehren soll, denallervollkommensirn Credit, so wohl in. als ausserhalbLandes haben. Denn außer dieser Beschaffenheit wirdsie dem Nahrungsstande und insonderheit denen Ma-nufacturcn und Commercien mehr zum Nachtheil, alsVortheil gereichen; und wenn sie endlich in gänzlichenVerfall kommt; so ist das der betrübtest-Zustand, wel«cher dem Nahrungösiands den allerhartestcn Stoß ver-setzet. Es wäre alsdsnn tausendmal besser diese Ver-mehrung der circulirenden Summe gar nicht zu Standegebracht zu haben, als diese Vermehrung auf einmalin Wind und Rauch aufgehen und die Cirkulation aufdie schädlichste Art gehemmet zu sehen. Die Erhal-tung des Creditseiner solchen Banco muß demnach dieallerwichtigste Sorgfalt eines weisen Ministem seyn;und die zu Erhaltung dieses Credits festgesetzten Maaß,regeln müssen bey keinerArt von Noth und bedenklichenZeitläuften außer Augen gesetzet werden, wie wir schonoben indem zweyten Abschnitte erinnert haben. Dennes ist leicht einzusehen, daß dadurch keine Noth desStaats gemindert werden kann. Vielmehr wird dieNoth allemal grösser; denn so bald man den Crediteiner Bank in Verfall kommen laßt; so fällt alles zuund will seine Capitalien zurück ziehen; dahingegen,N 4 wenn