der Manufacturen und Fabriken. 239
sees Verboth lange dauret; und die Maaßregeln zurGründung und Flohr der Manufacturen müssen soweohl und gerecht erwählet und ausgeführet werden',daiß keine lange Zeit dabey versplittert wird. Sonstwlürden die Manufacturen selbst den Vortheil verlieh,rcrn, den sie daraus ziehen. So bald der Preiß dieserrobhen Materialien so stark und anhaltend fällt, daßVier Landleute weiter ihre Rechnung nicht dabey finden;so werden sie solche gar bald in geringerer Quantitäterzeugen und der Preiß wird mithin wieder auf denFmß kommen, als er vor dem Verboth gewesen ist.Mtan siehet also, daß diese« Verboth nur ein zeitigesHrülfsmiktel ist/ das nach guten Grundsätzen nichtlarnge dauren kann, weil es gar bald schädlich wird.Ecs ist aber auch weiter gänzlich unnöthig, so bald dieMlanufacturen und Fabriken in einigen Flohr gelan-ge« sind. Alles, was zum Vortheil der Landesmanu-facckuren nöthig ist, kommt darauf an, daß diese rohenMaterialien bey der Ausfuhre mit einigen Zöllen be.schnvehret werden. Wenn diese Zölle nur sechs bisslcbben pro Cent betragen und man voraussetzet, daßdie:Kosten der Fracht, der Commißion und dergleichen,wetlche die Ausländer zu bestreitcn haben, wenigstensebcen so viel ausmachen; so werden unsere Landeöma-nuffacturen dennoch allemal den Vorzug in dem Debitvorr den Ausländern behaupten. Denn wenn ihnendie Materialien zwölf bis fünfzehn pro Cent theurerzu stehen kommen; so ist es außer einer ganz beson-deren Ungleichheit andrer Umstände nicht möglich, daßsie ,mit uns gleichen Preiß in Verkauf ihrer Waaren
halten