Zweyte Abtheilung.
Von
den Mann fac turett.
ich habe in dem vorhergehenden ersten Theile Znhalt desdie allgemeinen Betrachtungen von den vorherge-Manusacturen und Fabriken vorgetragen.
Ich habe sie nach ihrem Endzweck, Nothwendigkeit les.und Nutzen und nach ihrem Zusammenhange mit allenübrigen Beschaffenheiten und Einrichtungen des Staatsvorgestellet. Ich habe die Anstalten zu ihrer Anlegungund Gründung, und ihre Beförderungsmittel an dieHand gegeben, eben so, wie ich die Schwierigkeiten undHindernisse, die sich ihnen entgegen stellen > und dieMittel zu ihrer beständigen Erhaltung zu zeigen bemü-het gewesen bin. Kurz, der erste Theil hat die allgemei-nen Grundsätze und Regeln in sich gehalten, die eine weiseRegierung annehmen muß, wenn sie diese überauswich-tigen Nahrungsgeschäfte zum Besten des Volkes unddes gesummten Staats gründen Und in Flor setzen will.
Dieser zweyte Theil ist nunmehr bestimmt, eine jede EndzweckArt der Manufakturen und Fabriken insbesondere ab- und Ein-
A-
zuhan-
theilung