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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
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Von LeinwandmanufactMM.

dazu am dienlichsten sink Unterdessen wird die Be-schaffenheit des Wassers niemals eine Hinderniß inEinführung einer guten Bleiche seyn. In einem gan-zen Lande werden gewiß dazu dienliche Wasser gefun-den werden; und die Anstalten der Bleiche können aneinem Orte so groß eliigmchttk werden, düß viele tau-send Stück Leinwand daselbst gebleichet werden können.Ueberhaupt, wenn man die Leinwandmanufacturenin einem Lande in Aufnahme bringen will; so muß dieBleiche nicht der eignen Sorglosigkeit der Unterthanenüberlassen werden. Das Manufacturreglement Mußselbst die Anstalt dazu mit allen erforderlichen Einrich-tungen und Bequemlichkeiten, die eine gute Bleichebefördern können, auf seine Kosten zu Stande bringen-oder einen Entreprenneur begünstigen, der eine genüg-same große Bleichanstalt nach holländischer Art unter-nimmt. Es kann alsdenn gesetzlich verfüget werden,daß alle Leinwand, welche in die Commercien gehensoll, in dieser Anstalt gebleichet seyn muß; wobey je-doch das Manufacturreglement auf einen mäßigenPreis des Bleicherlohnö ein Auge haben, und Anfangslieber selbst eine Zubuße thun soll, bis die Leinwand-manufacturen in genügsamen Gang kommen.

Die Waidasche, welche sich die Holländer bey derihrer Leinwandsbleiche bedienen, kommt aus Rußland,und soll von nichts als grünem Eichenholze gebrannt wandblel-werden. Diejenigen irren also, welche sich einbilden,daß diese Waidasche aus Frankreich kommt, und dieAsck; von Wemrebenholze ist. Sie ist von der Pott-