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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
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184
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Begriffvom We-ben der ge-blümtenscidcncnZeuge,

,84 U-Wtheil, IV. Abschn. Il.Hanptst,

yer Kette, die den Boden ausmacht, nur aus ge,zwirnten» feinen wollenen Garne, und der Einschlag ausfeinem leinen Garne bestehet. Die Starke der Haareaber ist, wie bey den Sammeten, durch bunte Strei-fen in den Saalleisten anzuzeigen. In Ansehung dergemeinen Plüsche aber kann der Aufzug des Bodenssowohl aus gezwirnter Wolle, als aus hänfenem Garne,bestehen, Allein dieser Unterschied muß sowohl durchdie verschiedene sänge und Breite der Stücke, als durchdie Beschauzeichen genugsam bemerket werden. Uebri-gens aber muffen die Reglements, insonderheit durchernstliche Strafen, den Betrug zu verhindern suchen,daß unter das Kameel- und Ziegenhaar zu den Haarenkeine Wolle gemischct wird, als wodurch die schlechte«sien Arten der Plüsche entstehen,

Zweytes Hauptstück.

Von geblümten Seidenzeugmanu-

facturen,

eblümte oder faconirte seidene Zeuge sind diejenigen,die in ihrem Gewebe allerley Figuren, Blumenund Bildungen zeigen, dergestalt, daß diese Figurendurch ein anderes und erhabenes Gewebe von demGewebe des Grundes unterschieden sind, sowohl, wenndie Figuren mit dein Grunde des Zeuges einerley Farbehaben, als wenn sie sich durch andere einfärbigte, odermit der Natur dieser Bildungen übereinstimmende Far-ben , von der Farbe des Grundes unterscheiden. Allediese Bildungen entstehen durch die sogenannte gezoge-ne