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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
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238
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2Z8 m. Abtheil. l.Abschn. I.Hauptst.

beiten könnten, und daßdannenherü eine so genaue Auf-sicht eben nicht nöthig sey. Allein diese Voraussetzungist irrig. Warum wollten die Fabriken nicht eben sogut vierzehnlöthiges, ja noch geringhaltiger Silber zudem feinsten Draht ziehen können, da in der leoni--schen Arbeit das bloße Kupfer zum feinesten Drahtgezogen werden kann? Man darf auch nicht zweifeln,daß es nicht Fabriken giebt, dir> durch Verarbeitungvierzehnlöthigen, und bey dem vergoldeten Silbervon noch geringerm Gehalt, einen unerlaubten Ge-winnst suchen.

Aus diesem Wir finden dannenhero hier, über die in dem Ein--. gange dieses Abschnittes angeführten Ursachen, nochdes Land eine neue, warum es nöthig ist, daß ein jeder wohlselbst der. eingerichteter Staat selbst Gold. und SilberfabrikenKabNken und nicht gestattet, daß dergleichen Waaren

haben.; von auswärts eingeführet werden. Wenn eine weissRegierung nicht gestatten soll, daß Münzen im landecoursiren, von deren Gehalc man nicht versichert ist;so kann sie eben so wenig fremde goldene und silberneSpitzen, Borden und dergleichen einführen laßen;weil es schwerlich thunlich ist; alle solche Waarenan ihrem Silbergehalt zu probiren. Sie kann nurvon der Güte solcher Waaren versichert seyn, wennsie selbst im lande unter der Aussicht der Gesetzefabriciret werden.

Warum ein sich selbst würde zwar das Silber in seinerriichUn dtr höchsten Feine hierzu verarbeitet werden können; denn

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