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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
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243
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Von den Fabriken der gold - u. stlb. Borden. 24z

wohl eingerichteten Anstalten haben Muß. Dennwenn sie diese oder jene Arbeiten nicht in eigenen An-stalten, sondern bey andern Fabricanten verfertigenlaßt; so wird sie entweder wenig Vortheil haben, unSmithin nicht bestehen könne», oder, wenn das Ver-bot der Einführe fremder Gold - und Silberwaaren er-gangen ist, wie obgezeigtermaaßen billig geschehe»Muß; so wird aus dergleichen unzureichenden Anstal-ten nur eine Vertheurung dieser Waaren im Landsentstehen. Daher sind viele kleine Fabriken in keiner-lei) Art der Fabricaturen weniger anzurathen, als hier.Unterdessen, wenn das Land nur in etwas beträcht-lich ist; so muß man sich auch nicht lediglich auf einseinzige Fabrik einschränken und derselben ein Privile-gium exclusivum geben; sondern es können zwey, undin großen Staaten mehrere pnvilegirte Fabriken nebeneinander bestehen, wodurch man verhindern wird, daßein solches Privilegium nicht auf ein Monopoliumhinaus läuft.

Es muß aber eine solche Kabrik zuförderst ein Lie Faönkwohl eingerichtetes Laboratorium haben, worinnen ihrGold und Silber gereiniget und abgetrieben, geschmol-Zen, zu Stangen geschmiedet und andere dazu nöthige Laborato-Ärbeitett vorgenommen werden können. Ja es istder Fabrik allemal vortheilhaftig, wenn sie ihre eige-nen Anstalten zur GoldscheiduNg hat; weil ihr wenig ben.Silber zu Handen kommen wird, sie mag solches außer-halb Landes, oder im Lande selbst aufkaufen, welchesnicht so viel Gold hielte, daß es im trocknen Wege ge-

D s schiede»