Von den Fabriken der gold - n. silb. Bordeir. 245
legen z» haben, würde sowohl wegen des Zusammen-hanges der Arbeiten, als der nöthigen Aufseht, be-schwerlich seyn.
Unterdessen, wen» schon besondere Gold- und Sil- Von denberdreihkzieber in dem Staate vorbanden sind; so ist ^letzenes der Weisheit der Regierung gemäß, Vorsehung zu ^thun, daß denselben irre Nahrung durch die An- und denleguug einer Gold- und Siberfabrik nicht gänzlich be-nommen wird. Es sind dannenhero Gcseße nöthig, drakwzi«-welche die Fabrik einschränken, und den Drahtzie- Hern.
Hern gleichfalls Nahrung übrig lassen. Die natürlich-sten Gränzen einer solchen Fabrik sind, daß sie keinenandern Draht ziehen und spinnen läßt, als den sie selbstzu ihren Arbeiten verbrauchet, und daß ihr dannm-hero der Verkauf des Goldes und Silbers in Fädenund als Lahn nicht erlaubt ist; als welches insbesonderedie Nahrung der Gold - und Silberdrahtzieher verblei-ben kann. Wollte man ja der Fabrik zu Beförde-rung der reichen Zeugmanufacturen den Verkauf desFaden- und Lahngoldes und Silbers nachlassen; somüßte wenigstens vorgeschrieben werden, daß sie nichtanders, als in einer ansehnlichen Quantität, und nieunter einem Pfunde verkaufen dürste.
Eben so unentbehrlich sind der Fabrik ihre eigenen Ferner tb-Gold- und Silberspiimereyanstalten, vermöge deren rc eigenender Gold - und Silberdraht, nachdem er geplättet wer- Silbersden, auf die Seide gesponnen wird. H ierzu hat man spinncrey-eigene Mühlen, auf welchen diese Arbeit ungemem leicht anstaltm.
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