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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
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253
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Voll Goldschl. Drahtzieh. u. dgl. Fabn'cat. 2zz

si.llen, »nd demselben auf beständig entzogen werden.

Dieses ist nicht allein der Circulation nachtheiüg; son-dern der Staat wird auch dadurch in die Kosten desneuen Prägeschaßes gesttzet, die allemal verloren sind,weil die Ausländer aus nichts, als den innerlichenWerth, sehen, ohne den Prägcschatz in Betracht zuziehen. Die Gesetze sollten demnach den Goldschlägernauferlegen, sich zu ihren Arbeiten auswärtiges Stan-gengold anzuschaffen, ulid solches zu bescheinigen, auchallenfalls die Stangen, ehe sie verarbeitet werden, vor-her strampeln zu lassen. Allein, obgleich der Verlust,weloher dadurch der Circulation zugezogen wird, beträcht-lich ist, indem ein Goldschläger, der nur vor seine Per-son beliebst einem Gesellen und kchrjungen arbeitet,wenigstens vier tausend Stück Ducaten jährlich derCirculation entziehet; so wird doch nirgends daraufgesehen; sondern die Goldschläger schmelzen gleichsamdie Ducaten öffentlich vor jedermanns Augen ein.

Wenn man ihnen auch freygebeu wollte, die auslän-dischen Ducaten einzustchmclzen; so sollte es ihnen dochbey hoher Strafe untersaget seyn, die Ducaten vondem Gepräge des landesherrN, deS Kaisers und derteutschen Neichsstände Zu ihrer Arbeit zu nehmen.

Die Arbeit des Goldschlagens geschiehet solcher- Wie das.gestalt, daß das auf die vorhin beschriebene Art gerei-nigte Gold in einen Zain gegossen, solcher auf dem her.Amboß in eine lange dünne Stange geschmiedet / undherNach durch das Ziehwcrk zu einem dünnev Drahtgezogen wirk Alödenn witd dieser Draht unter dem

Platt-