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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
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314
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Z14 H!- Abtheil. H. Abschn. IV. Hauptst.

ches fand seyn, wo nicht selbst Gelbgicßer etabliretwären; und da der Debit in diesen Waaren sehr großist, so soll auch die Regierung nicht unterlassen, vordie Einführung dieser Fabricatur Vorsorge zu tragen.

Es sollte Man siehet leicht, daß die Gelhgießer eine sehrihnen nicht groM»Verwandtschaft mit den Stück, und Glocken-seyn, Zinn gestern haben. Sie sind dasjenige im Kleinen, wasoder Bley jene im Großen sind. Sie müssen eben, wie jene, daszuzusehen. Schmelzen der Metalle und die Regierung des Feuersverstehen; und ihr Guß geschiehet eben sowohl in For-men, welche die zu gießende Sache in Abdruck in sichgebildet haben, als bey den Kanonen und Glockendergleichen Formen nöthig sind. Sie unterlassen auch' selten, einen Zusah von Zinn und andern Metallen, in-sonderheit von Glockenspeise, unter den Meßing zunehmen. Wenigstens zeiget dieses die große Sprö-digkeit und Zerbrechlichkeit der meisten von den vor-hin genannten Gerathschaften, obgleich der Zusah vonZinn nicht so stark ist, als bey den Glockengießern.Allein meines Erachteys sollte dieses keineswegeS ge-schehen; sondern dielandespolioey sollte hierwider Vor-sehung thun, und bey ansehnlicher Strafe gesetzlichverordnen, daß die Gelbgicßer sich nie des Zusatzesvon Zinn, Glockenspeise und Bley bedienen dürften;denn des Zinkes und WißmutheS enthalten sie sich we.gen des theuren Preises ohnedem. Zinn und Bleygeben dem Meßing auch in geringer Proportion eineaußerordentliche Sprvdigkeit. Es ist aber dem gemei-nen^ Wesen allerdings nachteilig, wenn diese Gerakh-

schasten