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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
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371
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Von Stab - und Blechhammttn. 371

sie auf Rechnung des Hammerherrn angeschaffet wür-den; so ist es überall gewöhnlich, daß der Hammer-herr mit dem Blechmeisier dergestalt contrahiret, daßder letztere diese Werkzeuge und Geräthschaftcn unter-halten muß. Die vorhandenen werden ihm bey sei-nem Anzüge, vermöge eines Inventar«, übergeben.

Was daran bey seinem Abzüge fehlet, muß er denCentner nach einem in dem Contracte festgesetztemPreise bezahlen. Liefert er aber mehr ab, als dasInventarium besaget; so wird ihm der Centner nacheben diesem Preise vergütet.

Man verfertiget auf den Blechhammern zwey Verschie.Hauptsorten von Blechen, schwarze, welche ihre na-dme Artentürliche Eisenfarbe behalten, und weiße, welche diese ^Meche.Farbe durch die Verzinnung erhalten. Eine jedeHauptsorte theilet sich wieder in drey Classen ein, da-von die stärksten Kreuzblcche, die mittlere Art Foder,und die feinste Senkler genennet werden; und auch injeder Classe giebt es wieder verschiedene Arten, odermittlere Gattungen zwischen zwey Classen, davon dieweißen und schwarzen sogenannten Enkel, und die wei-ßen und schwarzen Doppelbleche die bekanntesten sind.

Hierüber führen die Bleche eines jeden Hammerwerksnoch besondere Namen, die gemeiniglich von den Zei-chen entstehen, die auf die Fässer eingebrannt werden.

Diese Bleche gehen nämlich in Fässern in die Hand-lung, dergestalt, daß von Kreuz-und Foderblechensich gemeiniglich vierhundert und fünfzig, von Senkler.blechen aber sechshundert, in einem Fasse befinden.

Von Kreuz. und Foderblechen befinden sich gemeinig-

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