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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
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547
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Von Zinnober-und Sublimatfabriken. 547

nicht wohl gewählet, oder sonst bey der ersten Arbeitetwas versehen wird; so muß wohl der Zinnober drey.mal sublimiret werden, ehe er seine vollkommeneSchönheit erlanget. In großen Arbeiten muß manaus der Farbe zu beurtheilen wissen, welcher Zinno-ber, durch die zweyte Sublimation vollkommen schönwerden wird. Derjenige, welcher zu unterst sitzet,und zu schwärzlich ausstehet, muß nicht unter diezweyte Sublimation genommen werden, wenn manvollkommen schönen Zinnober bekommen will; sonderner muß bey der ersten Sublimation wieder zugesetzetwerden. Bey der wiederholten Sublimation mußder Zinnober vorher wieder fein zerrieben werben.

Auf diese Art wird der Zinnober verfertiget; und Bey demso soll die Arbeit allemal beschaffen seyn, wenn man Zinnober«ehrlich und aufrichtig verfahren will. Ja, eine auf- sollm keinemerksame Pslicey soll nicht einmal gestatten, daß an- andern Zu.dere Zusätze dabey gebraucht werden. Denn da der ^ StattZinnober zum arzneyischen Gebrauche dienet; so mußman nothwendig versichert seyn, daß er aus weiternichts als Quecksilber und Schwefel bestehet, weil an-dre Zusätze der menschlichen Gesundheit schädlich seynkönnen. Allein es ist dem ohngeachtet sehr wahr-scheinlich, daß man in den Zinnoberfabriken in Hol-land und Engelland noch andre Zusätze dabey gebrau-chet; weil man in diesen Fabriken sehr geheimnißvollverfähret, und keinen Fremden, ja nicht einmal dengeringen Arbeitern ihre Mischung wissen läßt. DiePolicey in Holland aber ist überhaupt auf dergleichenMm 2 Fabri«