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Buch IV. Kap. 1. §. 52.
kannt gelehrtesten Mann seiner Zeit, mit der Sammlung und Ein-richtunor einer grossen öffentlichen sowohl lateinischen als grie-chischen Bibliothek *); aber auch diesen Plan \ereitelte CasarsErmordung 44 v. Chr. Ganz anders behandelte ihn Antonius.Schon im Jahre 47 v. Chr., während Cäsar nach seines GegnersFall in Aegypten noch zurückgehalten wurde, und jener für diesenin Rom schaltete, hatte er ihm, dem ehemaligen Anhänger desPompejus, sein Gut zu Casinum entrissen 1 2 ); und als im folgendenJahr das Triumvirat des Antonius, Augustus und Lepidus zu ständekam, und seine Thätigkeit auf des Antonius Verlangen mit einerneuen Proscription begann, ward auch Varro’s harmloser Nameauf die Liste der Proscribirten gestellt. Sein Freund Calenusrettete ihm das Leben, indem er ihn auf seiner Villa verbarg 3 ),tind mag auch nach dem ersten Sturm seine Begnadigung so wiedie Rückgabe seines bei der Proscription unzweifelhaft confiscirtenVermögens erwirkt haben; denn von nun an bis zu seinem Endelebte er fern von öffentlichen Angelegenheiten in ungestörter lite-rarischer Thätigkeit, in fortwährendem Besitz aller zuvor genann-ten Landgüter bis auf eins, was er selbst verkauft haben mag.Das folgt unwidersprechlich aus seinen eigenen Erwähnungen je-ner Besitzthümer in dem lange nach der Proscription geschriebenenWerk über die Landwirtschaft, in welchem nur seines Cumanumnicht gedacht wird. Sogar das ihm früher geraubte Casinum mitder prachtvollen Voliere, dessen Confiscation Cäsar schon vonAegypten aus missbilligt zu haben scheint 4 ), fehlt nicht. NurEin herber Verlu'st war unersetzlich: seine Bibliothek war ge-plündert, und einige seiner noch unedirten Werke dabei zu Grnndeo-eo-anwen 5 ). Allein literarische Arbeiten wie die seinigen sindohne einen reichen Bücherschatz undenkbar; was auch verloren<>-ing, der grössere Theil der Bibliothek muss ihm erhalten sein.
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