Band 
Erster [und zweiter] Band.
Seite
19
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Das Kapital. , 19

So werden-aus Mangel dieses Kapitals fast alle große Verbesserungen gehindert, «M so tuehr, je grö-ker die Güler sind. Die Unvermögenden» können es nicht finden, weil der Kapitalist in der Verwendung aufVerbesserungen keine Sicherheit findet. Die reichern Gutsbesitzer glauben es nicht zu können, weil sie sich zueinem Aufwandei gewissermaßen verpflichtet halten, der , ihre Rente mindestens konsumirt. Sie denke» nur§uf den jährlichen baaren Geld-Ertrag, und wollen diesen in keinem Jahre geschmälert haben, gleich alsiebte,, sie von Leibrente», und ginge sie das Kapital nichts an- Noch andre wollen es nicht, weil sie vom Einek°»imen und Kapitale einen einseitigen Begriff haben, und sich darunter nur baares Geld, was zinsbar be-legt werden kann, denken. Daher geldgeizige Wirthe in,der.Regel immer schlechte Wirthe sind, und eS amdeutlichsten beweisen, daß Geiz die Wurzel alles Uebels sey.

§. 56. .

Wenn in einem Staate, der an sich arm ist, oder in welchem doch nur ein im Ganzen geringesKapital der Landwirthschaft gewidmet ist, diese sich heben soll, so muß man solche Einrichtungen tref-fen, daß dieses geringe Betriebskapital möglichst in Thätigkeit komme, und sich nicht noch mehr ver-mindere. Letzteres geschieht aber, wenn es zum Ankauf bon Gütern verwandt wird , und gerade da-urch geht xs smr das Gewerbe verloren. Deshalb ist es wohl besser, wenn der Grundeigenthümer,Grundeigenthümer bleibt und nur seine Rente zieht, der Wirthschaftsbetreibende aber nur Pachter ist.Weil aber jedeZeitpachlung so mißlich für beide Theile und durch die nothwendige Aussaugung so schäd-lch furs Ganze ist, so kann nichts so gut wie Vererbpachtungen jenes Problem der Staatswirth-lchaft lösen. Und damit jede Portion jenes Kapitals, wie sie sich in einzelnen Händen befindet, zur.Thätigkeit komme, muß die Größe der Erbpachtungen mannigfaltig verschieden seyn, so daß jeder Et-was finde, was seinon Kräften angemessen ist, uni> feiner verleitet werde. Etwas zu übernehmen, wasdiese übersteigt.

§.57.

Es erhellt hieraus von selbst, daß sich ohne Kapital oder nachhaltigen Kredit das landwirthschaft-Eiche Gewerbe nicht glücklich betreiben lasse, und daß jeder Versuch, dieses zu thun, jämmerlich ab-laufe, und das Gewerbe auf der niedrigsten Stufe erhalte.

Dom selbst Arbeitenden ist sein Arbeitsvermögen gewissermaßen sein Betriebskapital. Indessen mußauch er so viel Kapital haben, als er braucht, um sich zu erhalten, bis er das Produkt seiner Arbeit «erkau-fen kaun. Er darf aber, ohne sich ein anderes Kapital gesammelt zu haben, nicht weitergehe», als ,enesM sich reicht. Deshalb finde» wir, daß ganz kleine Bauern sich forthelfen, gE'er- aber , we»n st-v-U'z

arm sind, »jx aufkommen. Wahr bleibt indessen, daß ohne alle» ge,ammeltcn Verrath, das Arbeitsver-mögen im Ganzen geringer benutzt wird. .

Derjenige, weicher kein Geldkapital oder nur -in unbedeutendes neben einem beträchtlichen Kenntniß-kapitale besitzt, wird aus diesem vorerst den größten und sichersten Vortheil ziehen, wenn er das Gewerbe fürander- betreibt. Dies hat allerdings größere.Schwjengkciten, als für sich selbst zu wirthschaften. Diesewerden fiZ, aber vermindern, so wie sich die auf feste Gründe gestützte Wisse»,chast mehr verbr-l-

, lek, indeu, dadurch eine richtigere Schätzung der wahren Talente bewirkt» und durch festere Bestimmung derbisherigen schwankenden Meinungen den Mißverständnissen ««gebeugt wird, die sich letzt so häufig Mtche»dem Eigenthümer und dem Vorsteher der Wirthschaft ereigne».

Das ^andguth und dessen Besißnehniung.

/ ...

Wer mir den erforderlichen Neigungen, Talenten und Kenntnissen und mit dem nöthigen Kapi-tale zum Betriebe des landwirthschaftlichen Gewerbes ausgestattet ist, der muß sich nun drittens inden Besitz eines Landguts setzen durch Kauf, Pacht oder Erbpacht, wenn er nicht etwa auf irgendeine andere Weise bereits Eigenthümer eines solchen ist.

- §2 -

Wie dem Ge-werbe daS Be-triebskapitalam besten er-halten werdet