2
heit vorausſetzen laſſen; Maͤnner, welche Beweiſe ihrer
Rechtſchaffenheit und ihres Verdienſtes abgelegt, und da-
durch Achtung unter ihren Mitbuͤrgern erlangt haben. Die
einmal ernannten Hͤupter werden daher gewoͤhnlich im-
mer von neuem erwaͤhlt, und bleiben 1o— 20 30 Jah.
re hinter einander in ihren Aemtern, oder gehen von den
niedern zu den hoͤhern uͤber. Landweibel und Landſchrei-
ber muͤſſen alljaͤhrlich an der Landsgemeinde das Volk um
Wiederbeſtaͤtigung bitten. Der jetzige Landſchreiber wur-de erwaͤhlt, weil er ein rechtſchaffner aber armer Mann
war; das Volk mit ſeiner guten Auffuͤhrung und Spar-
ſamkeit zufrieden, ernannte ihn immer von neuem; und
ſo bekleidet er jetzt ſchon 15 Jahre dieſe Stelle. Verwal-tung öffentlicher Aemter iſt hier kein Broderwerb; denn die
Beſoldungen ſind aͤußerſt unbedeutend, und Seiteneinkuͤnf-te finden dabei durchaus nicht ſtatt, die Stellen des Land-weibels und Landſchreibers ausgenommen; auch giebt eskeine Ausſicht, außer dem Kanton zu eintraͤglichen Land-vogteien ernannt zu werden, weil Außerooden nurallein an der Vogtei Rheinthal einen Regierungsantheil
hat, und nicht oͤftrer als alle 30 Jahr einen Landvogt dahinſchicken kann. Der regierende Landammann bezieht an feſt-geſetzten jahrlichen Gehalt 100 Gulden, der ſtillſtehende 60.
Gulden die Statthalter und Sekelmeiſter 25 Guld. die Lands-
4X 4 haupt-
ſter, 51 Jahr alt; Bartholome Rechſteiner aus Spei-cher, Landshauptmann, 48 Jahr alt; Matthias Scheußaus Heriſau , Landefaͤhndrich und Nathſchreiber 46 Jahr alt;ulrich Spieß aus Teufen , Landefaͤhndrich 44 Jahralt; Johann Lendenmann aus Wolfshalden, Land-ſchreiber, 81 Jahr alt; Johann Holderegger ausGais, Landweibel 37 Jahr alt. 3